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Presskonferenz Birgit Schatz
19. 1. 2010
ArbeitnehmerInnensprecherin der Grünen
Generation Praktikum – Faire Lösungen statt VP-Super-Bluff
Tausende junge
Menschen absolvieren jedes Jahr ein „Praktikum“. Dazu gehören immer
mehr, die Pflichtpraktika im Rahmen ihrer Ausbildung brauchen, aber
auch hochqualifizierte AbsolventInnen, die statt in einen regulären
Beruf einsteigen zu können, von einem Scheinpraktikum zum nächsten
tingeln müssen. Viele dieser „Praktika“ finden ohne Verträge statt,
haben unklare Arbeitszeiten, und werden nicht oder nur schlecht
bezahlt. Die Basis dafür sind ein großer rechtlicher Graubereich und
eine angespannte Arbeitsmarktlage für JobeinsteigerInnen.
Die GRÜNEN
wollen durch ein Bündel an Maßnahmen die Situation der
PraktikantInnen und AbsolventInnen verbessern und Schein-Praktika
verhindern. Denn der Regierung scheint das Thema kein großes
Anliegen zu sein. Zwar findet sich das Problem im aktuellen
Regierungsprogramm erstmals überhaupt erwähnt, allerdings nur im
Sinne einer „Situationsevaluierung“. Eine Anpassung der Gesetzeslage
wird nicht für notwendig erachtet, die aktuellen Regelungen werden
vor allem von der ÖVP als völlig ausreichend bezeichnet.
Insgesamt ist
leider festzustellen, dass die Problematik der Generation Praktikum
seit Ausbruch der Finanz- und Wirtschaftskrise durch den praktischen
und rhetorischen „Kampf gegen Arbeitslosigkeit“ völlig überlagert
wird. Abgesehen von einer peinlichen Casting-Show der ÖVP.
Ohne eine rasche
gesetzliche und arbeitsmarktpolitische Gegensteuerung wird aber
gerade die Krise und ihre Auswirkungen zu einem weiteren Anstieg von
PraktikantInnenarbeitsverhältnissen und anderen prekären Jobs
führen. Denn gerade jetzt versuchen wieder und immer noch mehr
Unternehmen, aber leider auch öffentliche Beschäftiger durch den
Einsatz von „PraktikantInnen“ Personalkosten einzusparen
Beschreibung der Problemlage
1. Die
Zahl der Praktika wächst in den Himmel
Als „Praktikum“
deklarierte Tätigkeiten erfuhren in den letzten Jahren sowohl in
privaten Betrieben als auch im öffentlichen Sektor, in NGOs und NPOs
eine massive Ausweitung. Dadurch ist ein eigener „PraktikantInnenarbeitsmarkt“
entstanden.
Begründet ist
dies durch:
-
die Verankerung
von immer mehr Pflichtpraktika in vielen Studienplänen der
Fachhochschulen und Universitäten,
-
eine schwierige
Arbeitsmarktlage für AbsolventInnen höherer Ausbildungen, die
daraus resultierenden Schwierigkeiten beim Berufseinstieg
inklusive provisorischer Lösung „Praktikum“
-
und in der
Zunahme der missbräuchlichen Nutzung und Zweckentfremdung von
Praktika durch ArbeitgeberInnen.
Das klassische
„Praktikum“ befindet sich in der Praxis in einem Graubereich
zwischen Ausbildung und Arbeit. Problematisch ist, dass „Praktikum“
heute auch ein Begriff für verschiedenste Arbeitsverhältnisse
geworden ist, die nur mehr wenig oder gar nichts mit „Ausbildung“ zu
tun haben. PraktikantInnen lernen und arbeiten, übernehmen aber auch
Tätigkeiten von regulär Beschäftigten. Dafür erhalten sie keinen
oder zu geringen Lohn und sind meist nicht sozialversichert.
Zunehmend werden
auch potentielle reguläre Arbeitsplätze für AbsolventInnen gänzlich
durch Scheinpraktika ohne jeglichen Ausbildungscharakter ersetzt um
Personalkosten zu sparen. Unter dem Deckmantel „Praxiserwerb“ findet
so immer häufiger eine Ausbeutung hochqualifizierter und hoch
motivierter junger Menschen statt. Gleichzeitig schafft diese
bedenkliche Praxis eine soziale Selektion, da es sich keinesfalls
alle Jungen leisten können, „gratis“ oder nur mit
Aufwandsentschädigungen zu arbeiten. Last but not least führen
solche Scheinpraktika zur Verschlechterung von
Beschäftigungsverhältnissen ganzer Branchen.
2.
Rechtliche Graubereiche schaffen immer mehr Probleme- aktuelle
Gesetzeslage ist nicht ausreichend
Der starken
Ausweitung dieser unterschiedlichsten Arten von PraktikantInnenbeschäftigung
steht eine mangelnde und nicht mehr zeitgemäße rechtliche
Regulierung von Praktika gegenüber.
Derzeit gibt es
keine eigene gesetzliche Regelung für Ausbildungspraktika, wie etwa
dem Berufsausbildungsgesetz für Lehrlinge. Minimaldefinitionen zum
Thema Praktikum werden aus mehreren arbeitsrechtlichen Urteilen
abgeleitet. Dabei geht es in erster Linie um eine Beurteilung, ob
ein Arbeitsverhältnis vorliegt oder nicht. Überwiegt bei einer
Gesamtbetrachtung der Tätigkeit der Ausbildungszweck, so handelt es
sich um ein „echtes“ Praktikum und es liegt kein Arbeitsverhältnis
vor. Die momentane allgemeine Definition im Arbeitsrecht, die
PraktikantInnen als Personen definiert, die „die praktische
Tätigkeit in Ergänzung einer theoretischen, meist schulischen
Ausbildung kennen lernen wollen“ und ungenaue Regelungen in einigen
wenigen Kollektivverträgen sind aber viel zu wenig. Wenn es nicht
ausdrücklich im Kollektivvertrag geregelt wird (wie bisher nur im
Metall-KV), haben PraktikantInnen explizit keinerlei Recht auf
Bezahlung und soziale Absicherung.
3.
Qualität der Ausbildungspraktika: Die Rolle der
Bildungsinstitutionen
Studien und
Ausbildungspläne stellen heute zum Teil Anforderungen, die sich mit
dem Arbeitsrecht spießen und umgekehrt. So werden immer mehr Stunden
an Pflichtpraktika eingefordert, während ein klassischer
PraktikantInnen-Arbeitsvertrag eigentlich keine Arbeitsstunden
festlegen darf. Mangelnden Qualitätskriterien im Rahmen vieler
Ausbildungspläne sowie mangelnde Kooperationen zwischen
Ausbildungsinstitution und Betrieben sind mitverantwortlich für die
angeführten Problematiken. Dies gilt vor allem für die
Universitäten.
4.
AbsolventInnenpraktika zerstören Chancen auf Einstiegsjobs
Die
Berufseinstiegsphase von AkademikerInnen gestaltet sich meist
schwierig. Diese oft jahrelange Zwischenphase wird mit
Übergangsjobs, Freien Dienstverträgen, geringfügiger Beschäftigung,
Honorar- und Werkverträgen zur Einkommenssicherung überbrückt. Nicht
selten werden auch unter- oder vollkommen unbezahlte Praktika zur
individuellen, prekären Überlebensstrategie. Betroffen davon sind
vor allem Kultur-, Sozial- und GeisteswissenschafterInnen.
Bereits mehr als
die Hälfte aller AbsolventInnen Höherer Bildungsinstitutionen
absolvieren nach ihrer Ausbildung ein oder mehrere so genannte
Praktika. Dies führt zu einem Teufelskreis: Wenn immer mehr junge
AkademikerInnen gezwungen sind als PraktikantInnen für wenig oder
auch gar kein Geld zu arbeiten, werden in Folge immer weniger
reguläre Stellen angeboten werden. Darüber hinaus wirkt das Phänomen
sozial selektiv, weil es sich eben nicht alle leisten können, gratis
zu arbeiten. Noch dazu eröffnet ein Praktikum immer seltener die
Möglichkeit eines Einstiegs am Arbeitsmarkt – laut einer 2008
veröffentlichten AMS Studie bekamen über zwei Drittel der
Betroffenen in Folge eines Praktikums nicht die erhoffte Anstellung.
5.
Mangelnde Unterstützung durch die Arbeitsmarktpolitik der Regierung
Bei der
Arbeitsplatzsuche sind UniversitätsabsolventInnen derzeit in erster
Linie auf sich allein gestellt bzw. allein gelassen. Was die
Unterstützung des Arbeitsmarktservices betrifft, so wird diese gemäß
einer Studie zwar von einem Drittel der befragten AbsolventInnen in
Anspruch genommen, aber bei nur 2% der Beschäftigungssuchenden
erwies sie sich als erfolgreich!
HochschulabsolventInnen, die während ihres Studiums nicht
unselbständig erwerbstätig waren, haben keinen Anspruch auf
Arbeitslosengeld und scheinen deshalb in den Arbeitsmarktstatistiken
nicht auf. Gab es in der Vergangenheit immer wieder spezielle
arbeitsmarktpolitische Programme zur Unterstützung dieser Zielgruppe
– beispielsweise die erfolgreiche Aktion 8000 –, ist aktuell,
paradoxerweise trotz eines Anstiegs der
AkademikerInnenarbeitslosigkeit und der sich in die Länge ziehenden
prekären Berufseinstiegsphase, eher das Verschwinden spezieller
AMS-Maßnahmen zu beobachten. Aktuell reduziert sich das Angebot auf
ein „Arbeitstraining“ für AbsolventInnen von schulischen oder
akademischen Ausbildungen ohne einschlägige Berufspraxis, die gegen
den Bezug des Arbeitslosengeldes oder eines Tagsatzes von 14,53
Euro, das entspricht 436 Euro/Monat, unter praktikumsähnlichen
Verhältnissen entschädigt werden.
4.
Grüne Forderungen für faire Praktika und Unterstützung beim
Berufseinstieg
Unser politisches
Ziel ist es in Curricula vorgeschriebene Pflichtpraktika sowie den
Berufseinstieg von AkademikerInnen besser institutionell zu
begleitet. Vor allem muss allerdings die missbräuchliche Nutzung von
Praktika als „Scheinpraktika“ und „Arbeitslosenpraktika“ verhindert
werden.
Unsere
wichtigsten Forderungen dazu sind:
-
Ein
Praktikumsgesetz: Dieses soll Praktika, die Rahmen einer
Curriculums vorgeschrieben sind, klar rechtlich definieren und von
anderen Beschäftigungs- und Tätigkeitsformen abgrenzen. Standards
in Bezug auf Arbeitszeit, Mindestentgelt, Arbeitsvertrag (nur
Anstellungen), Bildungsziele, Betreuungsstruktur und
Praktikumszeugnis müssen darin festgelegt werden.
-
Qualitätsstandards für Ausbildungspraktika: Diese sind in den
jeweiligen Studienplänen zu definieren. Zusätzlich ist eine
angemessene Beratung und Betreuung der Studierenden seitens der
Ausbildungsinstitution (z.B. Universität) zu gewährleisten. Die
Vermittlung von Grundkenntnissen im Arbeitsrecht zur Wahrung der
eigenen Interessen sollte fixer Bestandteil in Studienplänen bzw.
der Praktikumsphase werden. Eine intensivere Kooperation zwischen
Ausbildungsinstitutionen und Praktikumsanbietern ist erforderlich.
Datenbanken zur Dokumentation der Qualität von absolvierten
Praktika sind künftigen PraktikantInnen zur Verfügung zu stellen,
um schwarze Schafe unter den Anbietern auszuhebeln.
Anhang
Daten und Fakten
Laut einer
Online-Befragung der Plattform Generation Praktikum PraktikantInnen
verfügten nur 39 % der Befragten über eine schriftliche
Vereinbarung, 25% waren angestellt, 10% freie DienstnehmerInnen, 10
% geringfügig und 8% mit Werkvertrag beschäftigt. 30 % wussten über
ihr Dienstverhältnis nicht Bescheid. Ein Drittel dieser Praktika war
unbezahlt, 40% verdienten zwischen 100 und 700 Euro, nur ein Viertel
mehr als 700.
Mehr als die
Hälfte der Befragten machten nach ihrer Ausbildung ein oder mehrere
Praktika. Im Schnitt absolvierten die Befragten 2,7 Praktika.
Besonders viele Praktika machten angehende ArchitektInnen,
PsychologInnen arbeiten zu zwei Drittel in unbezahlten Praktika und
Geistes- und Kulturwissenschaften weisen den höchsten Anteil an
AbsolventInnenpraktika auf. Schließlich sei noch darauf hingewiesen,
dass aktuell besonders Frauen häufiger (unbezahlte) Praktika
absolvieren und in Folge später auch vermehrt in atypische prekäre
Beschäftigung geraten.
Aus zahlreichen
Erfahrungsberichten geht hervor, dass „Praktika“ mehrheitlich in
40h/Wochen und über mehrere Monate (2-3 im Durchschnitt, rund 20%
dauern länger als 3 Monate) stattfinden. Auch werden diese „PraktikantInnen“
zu unterschiedlichsten Tätigkeiten herangezogen, die meist keinerlei
Ausbildungscharakter besitzen. Gesetzliche Auflagen wie jene über
Arbeitszeiten werden regelmäßig übergangen, schriftliche
Vereinbarungen auf die sich PraktikantInnen im Streitfall berufen
könnten existieren selten. Wenn es doch schriftliche Vereinbarungen
gibt, finden Praktika meist in nicht dafür geeigneten
Beschäftigungsformen statt, wie im Rahmen von Werkverträgen oder
freie Dienstverträgen.
Praktika haben viele Gesichter – je nach
Branche
Generell gilt je
prekärer und schwieriger die Arbeitsbedingungen in einer Branche
insgesamt sind desto prekärer sind schon die Praktika. Problemfelder
sind insbesondere soziale Berufe, Tourismus und Gastronomie, die
Werbebranche, kreative Berufe, die Medien und die NGOs.
-
Gesundheits-
und Sozialbereich: In diesem Bereich finden verpflichtende
Berufspraktika wie etwa jene der Klinischen- und
GesundheitspsychologInnen, der medizinische Masseurin oder der
Sozial- und Berufspädagogik großteils unbezahlt oder gegen geringe
Entschädigungen (100-400 Euro) statt und Versicherungen sind
selbst zu bezahlen. Pflichtpraktikastunden sind mit 500 bis 1000
Stunden mit bis zu einem Jahr Praktikumsdauer sehr hoch.
-
NGOs: Viele,
vor allem kleine NGOs sind aufgrund ihrer engen budgetären Lage
auf billige oder unbezahlte PraktikantInnenarbeit angewiesen und
können diese nicht entlohnen. Das Interesse an dieser Arbeit ist
auch seitens der PraktikantInnen sehr groß und findet großteils
unbezahlt und unversichert statt.
-
Internationale
Organisationen: Im Beschäftigungsbereich internationale Politik
gelten mittlerweile ein oder mehrere Praktika als Voraussetzung
für eine spätere reguläre Beschäftigung und berufliche Karriere.
Große Organisationen wie die UNO oder das Außenministerium
vergeben immer mehr mehrmonatige Gratispraktika oder Volontariate
ohne Bezahlung und Versicherung im Ausland. Das können sich nur
wenige leisten, viele nehmen einen anderen Job an, um sich diese
Praktika zu finanzieren.
-
Marketing,
Kommunikation-Werbung: Situationen wie Monatslöhne von 100 -500€
bei mindestens 40 Wochenstunden und teilweise Arbeitszeiten bis
Mitternacht, Belegschaft die fast zur Gänze aus "Praktikanten"
bestehen und eine Praktikumsdauer von sechs Monaten sind hier gang
und gebe.
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