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AUGE Salzburg aktuell:

Der  Brasilianische Präsident Luis Inacio Lula da Silva hat im Jänner ein Gesetz über  die Einführung eines Grundeinkommens verlautbart. Dieses verspricht allen  BrasilianerInnen (ohne jeden Unterschied) und AusländerInnen, die seit mehr als  fünf Jahren im Land leben, eine staatliche Leistung, mit der ihre  Grundbedürfnisse wie Lebensmittel, Erziehung und Gesundheit abgedeckt werden  sollen. Dabei handelt es sich um eine allgemeine Beihilfe, die von der Geburt  bis zum Tod ausbezahlt wird, bedingungslos und ohne Unterschied, für Reiche und  Arme gleichermaßen. In Brasilien ist das Votum für ein Existenzeinkommen, das  nach und nach eingeführt werden soll, der Hartnäckigkeit des Abgeordneten  Eduardo Suplicy zu verdanken, der seit 1991 für ein solches Gesetz eintritt, welches nun von  der aktuellen Regierung unterstützt wird.

 

Recht auf Leben  für alle anerkannt

 

Das  Brasilianische Grundeinkommen entspricht dem Prinzip des Mindesteinkommens, das  in vielen Ländern BefürworteInnen hat. Durch dieses wird das Recht auf Leben für  alle anerkannt, unabhängig von bezahlter Arbeit. Erwerbsarbeit und Einkommen  werden dadurch voneinander getrennt. Die Idee gewinnt zunehmend an Bedeutung in  einer Welt, in der sich die Wirtschaft globalisiert und Arbeitsplätze  vernichtet. Zuletzt gab es in Südafrika eine breite Mobilisierung für die  Einführung eines Grundeinkommens durch eine breite Allianz aus Gewerkschaften,  Kirchen und NGOs.

 

Seit vielen  Jahren treten etliche Ökonomen für ein Grundeinkommen für jedeN BürgerIn ein,  das ohne Rücksicht auf die persönliche Situation oder Tätigkeit ein Leben lang  ausbezahlt wird. Es gibt dafür verschiedene Bezeichnungen, die immer auch etwas  über das Projekt aussagen: je nach Anliegen und Akteuren spricht man von  Allgemeiner Beihilfe, Existenzeinkommen, Bürgereinkommen, bedingungslosem  Einkommen oder universaler Dividende. Es gibt bereits ein Experiment in Alaska,  wo durch die Verteilung der Erdölrente an alle EinwohnerInnen ca. 1.500 Dollar  pro Person und Jahr ausbezahlt werden.

 

Schrittweise  Einführung ab 2005

 

Das Gesetz, das  nach 12 Jahren parlamentarischer Beratungen beschlossen wurde, soll ab 2005  schrittweise verwirklicht werden - beginnend mit der Auszahlung an die Armen. Je  nach den budgetären Möglichkeiten müssen somit auch Konzessionen an die realen  Gegebenheiten gemacht werden, was die Kraft des Gesetzes beschränkt und dazu  führen könnte, dass es letztlich nicht die vorgesehene Wirkung entfaltet. Man müsse alles daran setzen, dass dieses  Gesetz "wirkt", so Präsident Lula da Silva.

 

Bereits  umfangreiche soziale Bemühungen

 

Der brasilianische  Staat hat seit Jahrzehnten auf unterschiedliche Art die finanziellen Hilfen für  die ärmsten Bevölkerungsteile ausgeweitet, um die sozialen Ungleichheiten, das  Elend und den Hunger zu mildern. So existiert eine Schulbeihilfe für arme  Familien, die ihre Kinder in die Volksschule schicken, eine  Lebensmittel-Beihilfe (Programm zur Ausrottung der Kinderarbeit) und die  Gas-Beihilfe (eine kleine, zweimonatlich ausbezahlte Summe, um Gas für die Küche  zu kaufen). Der Erfolg der Schulbeihilfe in den vergangenen 10 Jahren in  Brasilia hat dazu geführt, dass sie als eine der brasilianischen Sozialtechniken  von der UNO empfohlen und in viele Länder "exportiert" wurde.

 

Programm "Null-Hunger"

 

Die derzeitige  Regierung hat unmittelbar nach Übernahme im Jänner 2003 ein Programm namens  "Null Hunger" ins Leben gerufen, das neben einer finanzielle Hilfe auch  "strukturelle" Maßnahmen umfasst, wie die Entwicklung der Kleinlandwirtschaft;  Alphabetisierung und der Bau von Zisternen, um in den semi-ariden Zonen Regen  für Trinkwasser zu sammeln.

 

Ende Oktober vorigen  Jahres hat die Regierung beschlossen, die Weiterentwicklung dieser Aktivitäten,  die von mehreren unterschiedlichen Ministerien abhingen, abzubrechen und vier  davon in einer Familienbeihilfe zusammenzuführen. Diese beträgt mindestens 50  Reales (17,40 US-Dollar), zuzüglich Schulbeihilfen, Lebensmittelhilfe und  Gas-Beihilfe. Bis Ende des vergangenen Jahres waren nach offiziellen Quellen  3.615.596 Familien in dieses Programm übernommen worden.

 

Diese Verschiebung hat  es erlaubt, das mittlere Familieneinkommen von 8,45 auf 25,30 Dollar zu erhöhen;  ein großer Teil dieser Erhöhung konnte durch Reduktion der Bürokratie finanziert  werden, wie Ana Fonseca, die für die Familienbeihilfe verantwortliche Staatssekretärin,  erklärt.

 

Im Jahr 2003 wurden  rund 1,5 Milliarden Dollar für die verschiedenen Programme aufgewandt, und für  dieses Jahr wird mit einer Erhöhung um 23% gerechnet, was eine bedeutende  Subventionierung für die ärmere Bevölkerung und die ärmeren Zonen Brasiliens  bedeutet, so Fonseca.

 

Frau Fonseca weist  darauf hin, dass die Höhe des Einkommens "nicht das einzige Gesicht der Armut"  ist, und dass daran gearbeitet wird, andere Kriterien mit heranzuziehen wie  Schulbildung, Wohnort (Land oder Stadt und im zweiten Fall auch deren Größe),  Eigentum oder Miete der Unterkunft und Zugang zu Trinkwasser und Elektrizität.

 

41,4 Millionen Menschen  vom Hunger befreien

 

Das Programm  Familienbeihilfen hat zum Ziel, bis zum Jahre 2006 11,4 Millionen Familien zu  erreichen, was 41,4 Millionen Personen entspricht, weil die Familien im  Durchschnitt 3,6 Mitglieder haben. Dies entspricht nach Ansicht der  Verantwortlichen der gesamten vom Hunger betroffenen Bevölkerung in einem Land  mit 175 Millionen EinwohnerInnen.

 

Diese Unterstützungen,  die bis zur Einführung des Grundeinkommens beibehalten werden, sind an  Gegenleistungen der Familien gebunden, wie etwa Schulbesuch, Impfungen,  Teilnahme der Erwachsenen an Alphabetisierungskursen,  Informationsveranstaltungen über Ernährung oder Berufsausbildung. Wie Staatssekretärin Fonseca erklärt, ist es  sinnvoll, die Bedingungen betreffend Kinder noch aufrecht zu erhalten, denn  Familien mit Kindern und Jugendlichen im Schulalter sind am meisten gefährdet.

 

Das Brasilianische  Grundeinkommen, das laut Senator Suplicy bis 2008 oder 2010 zur Gänze eingeführt  sein soll, ist anders konzipiert: Es ist ein Recht der Einzelperson und nicht  der Familie. Auch ist es an keinerlei Bedingungen  geknüpft.

 


Quelle: DIAL ?  Information aus Lateinamerika - Nr. 38, Lyon

Brasilien Info / Quelle: http://www.weltalmanach.de/
   Brasilien

(2001)

Österreich

(2001-Vergleich)

Fläche (Weltrang: 5): 8547404 km2 (Weltrang: 113): 83871 km2
Einwohner (Weltrang: 5): F2001 172386000 = 20,2 je km2 (Weltrang: 87): F2001 8132000 = 97 je km2
Hauptstadt Brasília Wien
Amtssprache Portugiesisch Deutsch, Slowenisch (regional), Kroatisch (regional), Ungarisch (regional)
Bruttosozialprodukt 2001 je Einw. 3070 $ 23940 $
Währung 1 Real (R$) = 100 Centavos 1 Euro (Euro ) = 100 Cent
politische Führung Staats- u. Regierungschef: Luis Inácio (Lula) da Silva, Äußeres: Celso Amorim Staatsoberhaupt: Thomas Klestil, Regierungschef: Wolfgang Schüssel, Äußeres: Benita Ferrero-Waldner
Nationalfeiertag 7.9. 26.10. (Verabschiedung des Neutralitätsgesetzes 1955)
Landesstruktur 26 Bundesstaaten und Hauptstadt-Bundesdistrikt  9 Bundesländer
politisches System Präsidiale Bundesrepublik seit 1988 - Verfassung von 1988 mit Änderungen, zuletzt 2003 - Parlament (Congresso Nacional): Abgeordnetenhaus (Câmara dos Deputados) mit 513 für 4 J. gewählten und Senat (Senado Federal) mit 81 für 8 J. gewählten Mitgl. (Teilwahlen nach 4 J. von 1/3, nach weiteren 4 J. von 2/3 der Senatoren) - Direktwahl des Staatsoberh. alle 4 J. (einmalige Wiederwahl) - Wahlpflicht von 18-69 J. (wahlberechtigt ab 16 J.) Parlamentarisch-demokratische Bundesrepublik seit 1918 - Verfassung von 1920 in der Fassung von 1929 mit Änderungen - Parlament: Nationalrat mit 183 Mitgl. (Wahl alle 4 Jahre) - Bundesrat als Länderparlament mit 62 Mitgl. - Direktwahl des Bundespräsidenten alle 6 J. - Wahlrecht ab 18 J.

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