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AUGE Salzburg aktuell:

Kürzung der AK-Umlage durch ÖVP, FPÖ und BZÖ?

 

Die Arbeiterkammer (AK) und ihre Aktivitäten ist neuerlich Gegenstand parlamentarischer Anträge.

Im Initiativantrag Westenthaler, Dolinschek fordert das BZÖ, die AK-Umlage für Personen mit niedrigen Einkommen abzusenken bzw. zu streichen.

Die AK als gesetzliche Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen finanziert sich aus der AK-Umlage, die 0,5 % des Bruttolohns –bis zur Höchstbeitragsgrundlage – beträgt und von den ArbeitnehmerInnen (seit 1.1.2008 auch von den freien DienstnehmerInnen) einbehalten wird.

Im BZÖ- Antrag heisst es zynisch, dass die Umlage für Personen mit Einkommen bis 1.100€ „höchstens 0%“ betragen solle.

Argumentiert wird die gestaffelte Absenkung der Umlage (1.100 – 1.200 € 0,2%, 1.200 – 1.350 € 0,35%) diesmal mit der Notwendigkeit einer Entlastung niedriger Löhne und Gehälter.

Im Nationalrat haben ÖVP, FPÖ und BZÖ dem überfallsartig eingebrachten und natürlich nicht mit der AK abgesprochenen Initiativantrag mit Mehrheit ( gegen SPÖ und Grüne) eine Frist gesetzt. d.h.., der Antrag selbst wird bei der Nationalratssitzung am 24.9.08 abgestimmt.

Ob der Antrag bei der Sitzung am 24.9.08 eine Mehrheit finden wird, ist offen –allein das ist mehr als beunruhigend!

 

Schon in der Vergangenheit gab es immer wieder politische und parlamentarische Initiativen, der AK Schaden zuzufügen.

  • Im Jahr 2000 wollte die Schwarzblaue Koalitionstruppe die AK-Umlage von 0,5 auf 0,3% senken. Politischer Widerstand aus allen Ecken (auch aus den eigenen Reihen) verhinderte dieses Vorhaben.

  • Im Jahr 2004 versuchten sich Schüssel und die blauschwarzorange Truppe erneut an der Beschädigung der AK. Aus der Debatte und der Kritik im ÖVP-Parlamentsklub ist der denkwürdige Schüssel-Satz überliefert, wonach er nicht daran denke, der AK, „die Propaganda gegen die Regierung mache,“noch mehr Geld zu geben““(Kurier, 10.11.04)

  • Das ÖVP –Perspektivenpapier aus 2007 enthält ebenfalls die Forderung nach Kürzung der AK-Umlage.

  • Die jetzt vorgeschlagene Kürzung würde die Einnahmen der AK um 35-40 Mio € mindern.

 

Die AK finanziert mit der Umlage ihre gesamten Aktivitäten (Rechtsschutz, Rechtsberatung, Konsumentenschutz, wissenschaftl. Arbeit usw.).

Rund 320 Millionen Euro wurden so 2007 eingenommen und zur Betreuung von rund 3,2 Millionen ArbeitnehmerInnen, zusätzlich: Arbeitslosen und PensionistInnen (zahlen keine Umlage!)  aufgewendet.

Der ÖGB, die freiwillige Interessenvertretung  der ArbeitnehmerInnen, hatte 2007 Einnahmen in der Höhe von 190 Mio €.

Zum Vergleich: die Wirtschaftskammer als gesetzliche Interessenvertretung der Gewerbetreibenden, hatte 2007 Einnahmen von 550 Mio € aus Beiträgen plus rund 100 Mio. € aus Umsatzerlösen und betreut 370.000 Betriebe.

Auf Arbeitgeberseite gibt es aber noch eine Reihe weiterer, teilweise sehr finanzstarker Interessenverbände, z.B. Industriellenvereinigung, Bankenverband, Sparkassenverband, Raiffeisenverband.

 

Es gibt also ein erhebliches Ungleichgewicht zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite, was die finanzielle Stärke ihrer Interessenvertretungen betrifft (abgesehen von den vertretenen Personen).

 

Der Vorschlag der Reduktion der AK-Umlage kann daher nur einerseits als weiterer politischer Racheversuch von Schüssel, Haider und Co., andererseits – und noch wesentlicher – als massiver Schwächungsversuch der Arbeitnehmerseite insgesamt gesehen werden.

 

Daran ändert, auch nichts, dass die Grünen in verschiedenen Politikbereichen mit AK-Positionen nicht übereinstimmen bzw. die politische Dominanz der SPÖ in der AK immer wieder kritisieren.

Die AK geniesst bei ihren Pflichtmitgliedern und in der Bevölkerung insgesamt hohes Ansehen. Im Jahr 1996  wurden die Mitglieder über die Pflichtmitgliedschaft befragt und haben bei hoher Beteiligung (über 60 %)  für die Pflichtmitgliedschaft (rd. 90%) votiert.

 

Ob der heftig diskutierte und 2007 neu eingefügte Artikel 120a der Bundesverfassung  im Absatz 2 mit dem Hinweis auf die Achtung der Autonomie eine Möglichkeit bietet, gegen eine Kürzung der Umlage vorzugehen, ist offen.

Dass die Autonomie der AK nicht beachtet wurde, wenn ohne Einbeziehung der AK bzw. ohne vorherige Information bzw. ohne Beratungen in einem parlamentarischen Ausschuss eine Kürzung der Umlage beschlossen wird, ist jedenfalls klar.

 

Karl Öllinger

 

Artikel 120a. (1) Personen können zur selbständigen Wahrnehmung
öffentlicher Aufgaben, die in ihrem ausschließlichen oder überwiegenden
gemeinsamen Interesse gelegen und geeignet sind, durch sie gemeinsam
besorgt zu werden, durch Gesetz zu Selbstverwaltungskörpern
zusammengefasst werden.

(2) Die Republik anerkennt die Rolle der Sozialpartner. Sie achtet deren
Autonomie und fördert den sozialpartnerschaftlichen Dialog durch die
Einrichtung von Selbstverwaltungskörpern.

 

Materialien:

BZÖ-Antrag: http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIII/A/A_00917/pmh.shtml

Wr. Zeitung: http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefault.aspx?TabID=3858&Alias=wzo&cob=371428

Presse: http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/414534/index.do

Standard: http://derstandard.at/?url=/?id=1220458217714


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