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Kürzung der AK-Umlage durch ÖVP, FPÖ und BZÖ?
Die Arbeiterkammer (AK) und ihre
Aktivitäten ist neuerlich Gegenstand parlamentarischer Anträge.
Im Initiativantrag Westenthaler,
Dolinschek fordert das BZÖ, die AK-Umlage für Personen mit niedrigen Einkommen
abzusenken bzw. zu streichen.
Die AK als gesetzliche
Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen finanziert sich aus der AK-Umlage,
die 0,5 % des Bruttolohns –bis zur Höchstbeitragsgrundlage – beträgt und von den
ArbeitnehmerInnen (seit 1.1.2008 auch von den freien DienstnehmerInnen)
einbehalten wird.
Im BZÖ- Antrag heisst es zynisch,
dass die Umlage für Personen mit Einkommen bis 1.100€ „höchstens 0%“
betragen solle.
Argumentiert wird die gestaffelte
Absenkung der Umlage (1.100 – 1.200 € 0,2%, 1.200 – 1.350 € 0,35%) diesmal mit
der Notwendigkeit einer Entlastung niedriger Löhne und Gehälter.
Im Nationalrat haben ÖVP, FPÖ und BZÖ
dem überfallsartig eingebrachten und natürlich nicht mit der AK abgesprochenen
Initiativantrag mit Mehrheit ( gegen SPÖ und Grüne) eine Frist gesetzt. d.h..,
der Antrag selbst wird bei der Nationalratssitzung am 24.9.08 abgestimmt.
Ob der Antrag bei der Sitzung am
24.9.08 eine Mehrheit finden wird, ist offen –allein das ist mehr als
beunruhigend!
Schon in der Vergangenheit gab es
immer wieder politische und parlamentarische Initiativen, der AK Schaden
zuzufügen.
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Im Jahr 2000
wollte die Schwarzblaue Koalitionstruppe die AK-Umlage von 0,5 auf 0,3%
senken. Politischer Widerstand aus allen Ecken (auch aus den eigenen Reihen)
verhinderte dieses Vorhaben.
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Im Jahr 2004
versuchten sich Schüssel und die blauschwarzorange Truppe erneut an der
Beschädigung der AK. Aus der Debatte und der Kritik im ÖVP-Parlamentsklub ist
der denkwürdige Schüssel-Satz überliefert, wonach er nicht daran denke, der
AK, „die Propaganda gegen die Regierung mache,“noch mehr Geld zu
geben““(Kurier, 10.11.04)
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Das ÖVP
–Perspektivenpapier aus 2007 enthält ebenfalls die Forderung nach Kürzung der
AK-Umlage.
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Die jetzt
vorgeschlagene Kürzung würde die Einnahmen der AK um 35-40 Mio € mindern.
Die AK finanziert mit der Umlage ihre
gesamten Aktivitäten (Rechtsschutz, Rechtsberatung, Konsumentenschutz,
wissenschaftl. Arbeit usw.).
Rund 320 Millionen Euro wurden so
2007 eingenommen und zur Betreuung von rund 3,2 Millionen ArbeitnehmerInnen,
zusätzlich: Arbeitslosen und PensionistInnen (zahlen keine Umlage!)
aufgewendet.
Der ÖGB, die freiwillige
Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen, hatte 2007 Einnahmen in der Höhe
von 190 Mio €.
Zum Vergleich: die Wirtschaftskammer
als gesetzliche Interessenvertretung der Gewerbetreibenden, hatte 2007 Einnahmen
von 550 Mio € aus Beiträgen plus rund 100 Mio. € aus Umsatzerlösen und betreut
370.000 Betriebe.
Auf Arbeitgeberseite gibt es aber
noch eine Reihe weiterer, teilweise sehr finanzstarker Interessenverbände, z.B.
Industriellenvereinigung, Bankenverband, Sparkassenverband, Raiffeisenverband.
Es gibt also ein erhebliches
Ungleichgewicht zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite, was die finanzielle
Stärke ihrer Interessenvertretungen betrifft (abgesehen von den vertretenen
Personen).
Der Vorschlag der Reduktion der
AK-Umlage kann daher nur einerseits als weiterer politischer Racheversuch von
Schüssel, Haider und Co., andererseits – und noch wesentlicher – als massiver
Schwächungsversuch der Arbeitnehmerseite insgesamt gesehen werden.
Daran ändert, auch nichts, dass die
Grünen in verschiedenen Politikbereichen mit AK-Positionen nicht übereinstimmen
bzw. die politische Dominanz der SPÖ in der AK immer wieder kritisieren.
Die AK geniesst bei ihren
Pflichtmitgliedern und in der Bevölkerung insgesamt hohes Ansehen. Im Jahr 1996
wurden die Mitglieder über die Pflichtmitgliedschaft befragt und haben bei hoher
Beteiligung (über 60 %) für die Pflichtmitgliedschaft (rd. 90%) votiert.
Ob der heftig diskutierte und 2007
neu eingefügte Artikel 120a der Bundesverfassung im Absatz 2 mit dem Hinweis
auf die Achtung der Autonomie eine Möglichkeit bietet, gegen eine Kürzung der
Umlage vorzugehen, ist offen.
Dass die Autonomie der AK nicht
beachtet wurde, wenn ohne Einbeziehung der AK bzw. ohne vorherige Information
bzw. ohne Beratungen in einem parlamentarischen Ausschuss eine Kürzung der
Umlage beschlossen wird, ist jedenfalls klar.
Karl Öllinger
Artikel 120a. (1)
Personen können zur selbständigen Wahrnehmung
öffentlicher Aufgaben, die in ihrem ausschließlichen oder überwiegenden
gemeinsamen Interesse gelegen und geeignet sind, durch sie gemeinsam
besorgt zu werden, durch Gesetz zu Selbstverwaltungskörpern
zusammengefasst werden.
(2) Die Republik anerkennt die Rolle der Sozialpartner. Sie achtet deren
Autonomie und fördert den sozialpartnerschaftlichen Dialog durch die
Einrichtung von Selbstverwaltungskörpern.
Materialien:
BZÖ-Antrag:
http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIII/A/A_00917/pmh.shtml
Wr.
Zeitung:
http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefault.aspx?TabID=3858&Alias=wzo&cob=371428
Presse:
http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/414534/index.do
Standard:
http://derstandard.at/?url=/?id=1220458217714 |