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Alternative und
Grüne GewerkschafterInnen / UG Salzburg
C/O Robert
Müllner, , Tel: 0676 / 911 10 09
Samstrasse 30
A-5023 Salzburg
Mail:
robert.muellner@auge-ug.at
www.auge-ug.at
An die 6.
Vollversammlung am 20.05.2011
der Kammer für
Arbeiter und Angestellte Salzburg
Saatgut: Vielfalt in Gefahr!
Droht
den Pflanzentauschmärkten im Jahr der Biodiversität das Aus?
Mit der Umsetzung der EU-Erhaltungssortenrichtlinie droht die
Privatisierung freier Saatgutsorten.
Im Juni 2008 hat
die EU-Kommission die Richtlinie 2008/62/EG erlassen. Sie regelt die
Zulassung von Landsorten und seltenen Sorten, die von genetischer
Erosion bedroht sind und bis jetzt noch nicht registriert waren sowie
das „Inverkehrbringen“ dieser Sorten. Bei einer
Informationsveranstaltung des Lebensministeriums wurden die
Durchführungsbestimmungen für Österreich vorgestellt.
ErhalterInnen von seltenen und bedrohten Sorten reagierten entsetzt:
Ihre schlimmsten Befürchtungen wurden übertroffen. Dies ist das Aus für
die so beliebten Pflanzentauschmärkte! Das mühsam aufgebaute Netzwerk
von ErhalterInnen in Österreich wird mit diesen Regelungen in Frage
gestellt.
Bisher waren Erhaltungssorten freie Sorten, die genutzt, vermehrt und
weitergegeben werden durften. Nach Inkrafttreten der
Umsetzungsbestimmungen können diese Sorten in einem – im Vergleich zum
regulären Zulassungsverfahren
– vereinfachten und billigeren Verfahren zugelassen werden. Bis jetzt
gab es diese Möglichkeit nicht. Sobald jedoch eine Sorte als
Erhaltungssorte zugelassen ist, darf sie nur mehr von den jeweiligen
Zulassungsinhabern vermehrt und verkauft werden. Die Sorte, die bisher
allen frei zu Verfügung stand, wird somit privatisiert.
Derzeit befinden sich in Österreich fast 70 Gemüsesorten im
Zulassungsverfahren, darunter so bekannte und beliebte Sorten wie die
Tomaten „Green Zebra“ und „Auriga“ oder der Paprika „Roter Augsburger“.
EU-weit sind bereits 100 Sorten zugelassen. Sobald ein EU-Mitgliedsland
eine Region als „Ursprungsregion“ einer gewissen Sorte anerkennt, darf
diese nur mehr in dieser Region angebaut werden. Auseinandersetzungen
zwischen verschiedenen Mitgliedsstaaten sind damit vorprogrammiert.
Zusätzlich gelten strenge Mengenbeschränkungen.
Die EU-Kommission hat vorgegeben, durch die Erhaltungssortenrichtlinie
die Bewahrung und Weiterentwicklung von traditionellen und seltenen
Sorten erleichtern zu wollen. Das Gegenteil ist der Fall! Die Richtlinie
und insbesondere auch ihre Umsetzung in Österreich machen die Arbeit der
ErhalterInnen zunichte. Im Internationalen UN-Vertrag über
Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (ITPGR-FA)
ist das bäuerliche Recht, Samen aus eigener Ernte zu gewinnen, zu
tauschen und zu vermarkten, festgeschrieben. Dieser Vertrag wurde von
der EU und allen Mitgliedsstaaten unterzeichnet. Durch die
Erhaltungssortenrichtlinie wird dieses Recht verletzt.
Die Umsetzung der
Saatgutrichtlinie legalisiert die Biopiraterie: Pflanzensorten, die über
Jahrhunderte von unzähligen Generationen von Bäuerinnen und Bauern
gezüchtet wurden, sollen nun zum Eigentum einzelner Zulassungsinhaber
werden. Seltene Sorten, die zynisch als „Liebhabersorte ohne
ökonomischen Nutzen“ bezeichnet werden, sind durch das teure
Zulassungsverfahren und die restriktiven Anbaubestimmungen vom
Aussterben bedroht. Im schlimmsten Fall werden dutzende oder hunderte
traditioneller Saatgutsorten so binnen weniger Jahre durch Europas
Agrarbürokratie ausgerottet.
Zehn Konzerne kontrollieren bereits 67% des kommerziellen weltweiten
Saatgutmarktes. Sie fordern eine Ausweitung ihrer geistigen
Eigentumsrechte, um ihren Profit weiter zu vergrößern und ihre
Industrie-Sorten der ganzen Welt aufzuzwingen. Nachbaufähige Sorten
hingegen werden systematisch vom Markt verdrängt. Aber nicht die
Konzerne mit ihren Industrie-Sorten werden die Weltbevölkerung in
Zukunft ernähren, sondern es braucht vielfältige bäuerliche Strukturen
mit ihren lokal angepassten Sorten.
Durch die EU-Gesetzgebung werden alte und regionale Sorten jedoch in ein
kontrolliertes Nischen-Dasein abgedrängt.
Eine weitere Plünderung der weltweiten Ernährungsgrundlagen muss
verhindert werden. Eine wirkliche Veränderung wird es nur geben, wenn
Europa eine grundlegende Wende in seinen Ernährungs-, Handels- und
Agrarpolitiken vornimmt und eine wirkliche Umsetzung der bäuerlichen
Rechte, wie sie im internationalen Saatgutvertrag festgehalten sind,
stattfindet.
Die AUGE/UG stellt daher den
A N T R A G
Die 6.
Vollversammlung der AK- Salzburg fordert die Bundesregierung auf,
einerseits auf nationaler als auch auf Europäischer Ebene folgende
Rechte umzusetzen:
- das Recht,
Saatgut aus eigener Ernte zu gewinnen, nachzubauen, weiterzugeben und zu
verkaufen;
- die Förderung der Sortenvielfalt in allen Regionen durch Unterstützung
der ErhalterInnen und ZüchterInnen biologischer und samenfester Sorten,
die nachbaufähig sind;
- das Verbot von Gentechnik in der Landwirtschaft;
- das ausnahmslose Verbot von Patenten auf Pflanzen und Tiere, deren
Eigenschaften und Gene sowie von Patenten auf Züchtungsmethoden;
- eine neue Agrarpolitik, die statt energieintensiver Großbetriebe und
Monokulturen vielseitige ökologisch wirtschaftende Bauernhöfe fördert.
Für die AUGE/UG
Robert Müllner |