AUGE / UG

Alternative und Grüne GewerkschafterInnen / UG Salzburg

C/O Robert Müllner, , Tel: 0676 / 911 10 09

Samstrasse 30 A-5023 Salzburg

Mail: robert.muellner@auge-ug.at

www.auge-ug.at

 

An die 6. Vollversammlung am 20.05.2011

der Kammer für Arbeiter und Angestellte Salzburg

Saatgut: Vielfalt in Gefahr!

Droht den Pflanzentauschmärkten im Jahr der Biodiversität das Aus?
Mit der Umsetzung der EU-Erhaltungssortenrichtlinie droht die Privatisierung freier Saatgutsorten.

Im Juni 2008 hat die EU-Kommission die Richtlinie 2008/62/EG erlassen. Sie regelt die Zulassung von Landsorten und seltenen Sorten, die von genetischer Erosion bedroht sind und bis jetzt noch nicht registriert waren sowie das „Inverkehrbringen“ dieser Sorten. Bei einer Informationsveranstaltung des Lebensministeriums wurden die Durchführungsbestimmungen für Österreich vorgestellt.

ErhalterInnen von seltenen und bedrohten Sorten reagierten entsetzt: Ihre schlimmsten Befürchtungen wurden übertroffen. Dies ist das Aus für die so beliebten Pflanzentauschmärkte! Das mühsam aufgebaute Netzwerk von ErhalterInnen in Österreich wird mit diesen Regelungen in Frage gestellt.
Bisher waren Erhaltungssorten freie Sorten, die genutzt, vermehrt und weitergegeben werden durften. Nach Inkrafttreten der Umsetzungsbestimmungen können diese Sorten in einem – im Vergleich zum regulären Zulassungsverfahren
– vereinfachten und billigeren Verfahren zugelassen werden. Bis jetzt gab es diese Möglichkeit nicht. Sobald jedoch eine Sorte als Erhaltungssorte zugelassen ist, darf sie nur mehr von den jeweiligen Zulassungsinhabern vermehrt und verkauft werden. Die Sorte, die bisher allen frei zu Verfügung stand, wird somit privatisiert.

Derzeit befinden sich in Österreich fast 70 Gemüsesorten im Zulassungsverfahren, darunter so bekannte und beliebte Sorten wie die Tomaten „Green Zebra“ und „Auriga“ oder der Paprika „Roter Augsburger“. EU-weit sind bereits 100 Sorten zugelassen. Sobald ein EU-Mitgliedsland eine Region als „Ursprungsregion“ einer gewissen Sorte anerkennt, darf diese nur mehr in dieser Region angebaut werden. Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Mitgliedsstaaten sind damit vorprogrammiert. Zusätzlich gelten strenge Mengenbeschränkungen.

Die EU-Kommission hat vorgegeben, durch die Erhaltungssortenrichtlinie die Bewahrung und Weiterentwicklung von traditionellen und seltenen Sorten erleichtern zu wollen. Das Gegenteil ist der Fall! Die Richtlinie und insbesondere auch ihre Umsetzung in Österreich machen die Arbeit der ErhalterInnen zunichte. Im Internationalen UN-Vertrag über Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (ITPGR-FA) ist das bäuerliche Recht, Samen aus eigener Ernte zu gewinnen, zu tauschen und zu vermarkten, festgeschrieben. Dieser Vertrag wurde von der EU und allen Mitgliedsstaaten unterzeichnet. Durch die Erhaltungssortenrichtlinie wird dieses Recht verletzt.

 

Die Umsetzung der Saatgutrichtlinie legalisiert die Biopiraterie: Pflanzensorten, die über Jahrhunderte von unzähligen Generationen von Bäuerinnen und Bauern gezüchtet wurden, sollen nun zum Eigentum einzelner Zulassungsinhaber werden. Seltene Sorten, die zynisch als „Liebhabersorte ohne ökonomischen Nutzen“ bezeichnet werden, sind durch das teure Zulassungsverfahren und die restriktiven Anbaubestimmungen vom Aussterben bedroht. Im schlimmsten Fall werden dutzende oder hunderte traditioneller Saatgutsorten so binnen weniger Jahre durch Europas Agrarbürokratie ausgerottet.


Zehn Konzerne kontrollieren bereits 67% des kommerziellen weltweiten Saatgutmarktes. Sie fordern eine Ausweitung ihrer geistigen Eigentumsrechte, um ihren Profit weiter zu vergrößern und ihre Industrie-Sorten der ganzen Welt aufzuzwingen. Nachbaufähige Sorten hingegen werden systematisch vom Markt verdrängt. Aber nicht die Konzerne mit ihren Industrie-Sorten werden die Weltbevölkerung in Zukunft ernähren, sondern es braucht vielfältige bäuerliche Strukturen mit ihren lokal angepassten Sorten.

Durch die EU-Gesetzgebung werden alte und regionale Sorten jedoch in ein kontrolliertes Nischen-Dasein abgedrängt.
Eine weitere Plünderung der weltweiten Ernährungsgrundlagen muss verhindert werden. Eine wirkliche Veränderung wird es nur geben, wenn Europa eine grundlegende Wende in seinen Ernährungs-, Handels- und Agrarpolitiken vornimmt und eine wirkliche Umsetzung der bäuerlichen Rechte, wie sie im internationalen Saatgutvertrag festgehalten sind, stattfindet.

 

Die AUGE/UG stellt daher den

A N T R A G

Die 6. Vollversammlung der AK- Salzburg fordert die Bundesregierung auf,  einerseits auf nationaler als auch auf Europäischer Ebene folgende Rechte umzusetzen: 

- das Recht, Saatgut aus eigener Ernte zu gewinnen, nachzubauen, weiterzugeben und zu verkaufen;

- die Förderung der Sortenvielfalt in allen Regionen durch Unterstützung der ErhalterInnen und ZüchterInnen biologischer und samenfester Sorten, die nachbaufähig sind;

- das Verbot von Gentechnik in der Landwirtschaft;

- das ausnahmslose Verbot von Patenten auf Pflanzen und Tiere, deren Eigenschaften und Gene sowie von Patenten auf Züchtungsmethoden;

- eine neue Agrarpolitik, die statt energieintensiver Großbetriebe und Monokulturen vielseitige ökologisch wirtschaftende Bauernhöfe fördert.
 

Für die AUGE/UG

Robert Müllner