AUGE / UG

Alternative und Grüne GewerkschafterInnen / UG Salzburg

C/O Robert Müllner, , Tel: 0676 / 911 10 09

Samstrasse 30 A-5023 Salzburg

Mail: robert.muellner@auge-ug.at

www.auge-ug.at

 

An die 6. Vollversammlung am 20.05.2011

der Kammer für Arbeiter und Angestellte Salzburg 

Schaffung eines vollen Versicherungsschutzes für alle unselbstständigen Beschäftigungsverhältnisse

Österreich verfügt zwar über ein im internationalen Vergleich relativ gutes Arbeits- und Sozialrecht mit einem umfassenden Versicherungsschutz und einer vergleichsweise hohen kollektivvertraglichen Deckungsrate. Zu beanspruchen ist der volle Versicherungsschutz allerdings nur für Personen in klassischen unselbstständigen Anstellungsverhältnissen. Die Gruppe jener, die dazu nicht mehr gehören, wächst seit ca. 20 Jahren rasant an. Seit den 1990er Jahren wurde durch die Einführung atypischer Beschäftigungstitel mit geringerem arbeits- und sozialrechtlichen Schutz ein Weg gewählt, der Wettbewerbspolitik vor allem auf Kosten der Beschäftigten und des Wohlfahrtsstaates macht, Beschäftige in voll- und weniger gut abgesicherte teilt und sie gegeneinander ausspielt.

Für geringfügig beschäftigte Personen (monatliches Entgelt unter € 374,02; Stand 2011) besteht derzeit keine Sozialversicherungspflicht, ausgenommen eine Teilversicherung in der Unfallversicherung. Wollen bzw. brauchen (meist einen sehr niedrigen Stundenlohn verdienende) geringfügig Beschäftigte aber dennoch eine Kranken- und Pensionsversicherung, können sie sich um € 52,78 (Stand 2011) im Monat selbst versichern. Bezüglich Arbeitslosenversicherung besteht für geringfügig Beschäftigte nicht einmal die Möglichkeit einer Selbstversicherung. Im Februar 2011 waren 305.328 Personen geringfügig beschäftigt; ihre Anzahl ist gegenüber Februar 2010 um 3,9% angestiegen.

Freie DienstnehmerInnen sind kranken-, unfall- und pensionsversichert und seit dem 1. Jänner 2008 auch in die Arbeitslosenversicherung einbezogen, Krankengeld erhalten sie jedoch erst ab dem 4. Krankenstandstag und dann nur 50% der Bemessungsgrundlage. Diese Bemessungsgrundlage ist der durchschnittliche Verdienst des vorangegangenen Monats; sollte im Vormonat „Urlaub“ (für Freie DienstnehmerInnen unbezahlt) konsumiert worden sein, dann fällt auch das Krankengeld entsprechend niedrig aus.

Für die Betroffenen sind unsichere, vielfach befristete Beschäftigungsverhältnisse mit geringerem Einkommen und lückenhaftem Versicherungsschutz die Folge und gleichzeitig oft die einzige Möglichkeit der Erwerbstätigkeit.

 

Die AUGE/UG stellt daher den

A N T R A G 

Die 6. Vollversammlung der AK- Salzburg fordert die Bundesregierung auf,

  • den vollen Versicherungsschutz (Kranken-, Pensions-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung)
  • sowie eine Gleichstellung bezüglich der Leistungsansprüche für alle unselbstständigen Beschäftigungsverhältnisse, insbesondere der jetzt geringfügigen, zu gewährleisten.

 

Für die AUGE/UG

Müllner Robert