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Alternative und Grüne GewerkschafterInnen / UG Salzburg C/O Robert Müllner, , Tel: 0676 / 911 10 09 Samstrasse 30 A-5023 Salzburg Mail: robert.muellner@auge-ug.at www.auge-ug.at
An die 6. Vollversammlung am 20.05.2011 der Kammer für Arbeiter und Angestellte Salzburg Wiedereinführung der Zustimmungspflicht durch den Betriebrates bei der Einführung und Regelung von leistungsbezogenen Prämien und Entgelten (Zielvereinbarungssystemen) Im Dezember 2010 trat im Zuge einer Novellierung des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) (BGBl I, 101/2010) eine Änderung in Kraft, wonach leistungsbezogene Prämien und Entgelte nicht mehr der Zustimmungspflicht durch den Betriebsrat unterliegen; sondern dieser nur noch fakultativ hinzugezogen werden kann. Die bisherige Regelung gem. § 96 (1) 4. ArbVG sah vor, dass, „insoweit eine Regelung durch den Kollektivvertrag oder Satzung nicht besteht, die Einführung und die Regelung von Akkord-, Stück- und Gedingelöhnen, akkordähnlichen und sonstigen leistungsbezogenen Prämien und Entgelten“ einer zwingenden Zustimmung des Betriebsrates bedürfen. Nunmehr bezieht sich § 96 (1) 4. nur noch auf „Akkord-, Stück- und Gedingelöhne sowie akkordähnliche Prämien und Entgelte“ und aus der zwingenden Hinzuziehung des Betriebsrates bei der Einführung von z.B. den weit verbreiteten Zielvereinbarungssystemen wurde eine freiwillige (sofern der Unternehmer das wünscht, § 97 (1) 16. ArbVG). Durch diese Änderung wurde die Möglichkeit zur transparenten Gestaltung von Prämien- und Zielvereinbarungssystemen unter verpflichtender Einbindung des Betriebsrates zunichte gemacht. Diese Systeme der Entlohnung sind weit verbreitet und es besteht dabei die Gefahr, dass einerseits nicht existenzsichernde Arbeitsentgelte durch sehr geringe fixe Gehälter und andererseits starker Arbeitsdruck durch die Notwendigkeit der Erfüllung von vielfach sehr hoch angesetzten Zielvorgaben entstehen. Zielvereinbarungssysteme sind in vielen Unternehmen bereits Standard, und das nicht nur für leitende Angestellte sondern für nahezu alle Funktionsgruppen. Sie tragen zu einer faktischen Verlängerung der Arbeitszeit bei und zur Steigerung der Fälle von Burn Out.
Die AUGE/UG stellt daher den A N T R A G Die 6. Vollversammlung der AK- Salzburg fordert die Bundesregierung auf, die zwingende Hinzuziehung des Betriebsrates bei Einführung und Regelung aller leistungsbezogenen Prämien und Entgelte vorzusehen, insoweit eine Regelung durch den Kollektivvertrag oder Satzung nicht besteht (d.h. die § 96 und 97 ArbVG wieder in die Form vor der Novelle durch BGBl I, 101/2010 zu versetzen). Für die AUGE/UG Müllner Robert |