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Alternative und
Grüne GewerkschafterInnen / UG Salzburg
C/O Robert
Müllner, , Tel: 0676 / 911 10 09
Samstrasse 30
A-5023 Salzburg
Mail:
robert.muellner@auge-ug.at
www.auge-ug.at
An die 6.
Vollversammlung am 20.05.2011
der Kammer für
Arbeiter und Angestellte Salzburg
Maßnahmen zur Existenzsicherung in der
Arbeitslosenversicherung
Die österreichische
Arbeitslosenversicherung entspricht bei Weitem nicht mehr den
Erfordernissen der heutigen Arbeitswelt und lässt viele Menschen mit der
Bewältigung der Existenzsicherung allein. Das fängt bei der Höhe des
Arbeitslosengeldes - die zweitniedrigste in der EU - an, geht über
schikanöse Strafbestimmungen bis hin zu repressiven Regelungen bei der
Bemessung von Leistungshöhen und Rückforderungen.
Arbeitslos zu werden
bedeutet den ersten Schritt in die Armut. Je länger die Arbeitslosigkeit
dauert, desto mehr ist die Existenz bedroht. Eine Nettoersatzrate von
55% des letzten Bezugs bedeutet eine annähernde Halbierung des
Einkommens. Damit kann der Lebensstandard, egal ob hoch oder niedrig
nicht gehalten werden. Nach dem Bezug von Arbeitslosengeld, in der Regel
20 Wochen, wird durch die Anrechnung des PartnerInnen-Einkommens das
eigene Einkommen vielfach auf Null gesetzt. Hat der Partner/die
Partnerin ein Einkommen über rund 1.300 Euro netto ist der Freibetrag in
der Notstandshilfe aufgebraucht, die Notstandshilfe wird gestrichen.
Das Arbeitslosengeld
für Frauen und die Notstandshilfe für Frauen und Männer liegt deutlich
unter der Armutsgefährdungsschwelle. Dies ist schon seit Jahren so. Wer
arbeitslos wird, muss ein Abrutschen in die Armut in Kauf nehmen.
Die AUGE/UG stellt daher den
A N T R A G
Die 6.
Vollversammlung der AK- Salzburg fordert die Bundesregierung auf,
folgenden Maßnahmen zur Existenzsicherung in der
Arbeitslosenversicherung umzusetzen:
-
Signifikante Erhöhung
der Nettoersatzrate in der Arbeitslosenversicherung auf zumindest den
EU-Durchschnitt von 70% bei gleichzeitiger Einführung eines
Mindestsockels in Höhe der Bedarfsorientierten Mindestsicherung.
-
Verlängerung des
Arbeitslosengeldbezugs auf zumindest 39 Wochen.
-
Streichung der
Anrechnung des PartnerInnen Einkommens in der Notstandshilfe.
-
Automatische
Valorisierung der Notstandshilfe entlang der Inflationsrate.
-
Bei befristeten
Arbeitsverträgen von höchstens 12 Monaten müssen die ersten 32 Tage in
Bezug auf die Anwartschaften doppelt gelten.
-
Mehr Durchlässigkeit
bei den Anwartschaften für Menschen, die unselbständig und selbständig
beschäftigt sind.
-
Verkürzung der
Anwartschaftszeiten zur Erlangung eines Versicherungsanspruchs, sodass
auch Menschen in Berufsfeldern, die von prekären Beschäftigungsformen
und befristeten Arbeitsverhältnissen geprägt sind, sozial abgesichert
sind.
-
Bundesweite
berufsspezifische Beratung von arbeitslosen KünstlerInnen:
Mittelfristig sind zumindest FachreferentInnen in allen Bundesländern
vorzusehen. Die KünstlerInnenbetreuung des AMS muss für erwerbslose
KünstlerInnen zeitlich unbegrenzt offen bleiben.
-
Neuregelung der
Rückforderungen des AMS aufgrund des Überschreitens der
Zuverdienstgrenzen. Es darf nur jener Betrag zurückgefordert werden,
um den die Zuverdienstgrenze überschritten wurde.
-
Freiwilligkeit in der
Vermittlung von Transitarbeitsplätzen, Arbeitstrainigs,
Bewerbungstrainigs mit aufsuchender Betreuung, keine Sanktionen beim
Ablehnen von aus Sicht der Betroffenen nicht zielführenden Maßnahmen.
-
Sanktionen dürfen
nicht auf Grund der alleinigen Aussage eines potentiellen Dienstgebers
ausgesprochen werden.
-
Auskünfte des AMS
müssen rechtsverbindlich sein, Betroffenen haben den Anspruch auf
kompetente Beratung.
-
Zugang zum
Arbeitsmarkt für alle, die legal in Österreich leben.
-
Erhöhung des
Datenschutzes: Begrenzung der gesammelten Daten und strikte Regelung
des Weitergabe von AMS-Daten an Dritte; AuftragnehmerInnen des AMS
dürfen personenbezogenen Daten weder sammeln, weitergeben oder sonst
wie verwerten.
Die Organe der
Arbeiterkammer Salzburg werden im Rahmen ihres Auftrages und ihrer
Funktionen im AMS ihren Einfluss nutzen, um diese Forderungen
durchzusetzen.
Für die AUGE/UG
Müllner Robert |