AUGE / UG

Alternative und Grüne GewerkschafterInnen / UG Salzburg

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An die 6. Vollversammlung am 20.05.2011

der Kammer für Arbeiter und Angestellte Salzburg

Bindungswirkung Dritter an Kollektivverträge –
Hütung der Kollektivvertragsfähigkeit

Am 9. Februar 2011 wurde im Salzburger Landtag die von BetriebsrätInnen eingebrachte „Petition betreffend Arbeits- und Einkommensbedingungen von ArbeitnehmerInnen in der freien Sozialen Wohlfahrt und in den privaten Gesundheitsorganisationen im Bundesland Salzburg“ behandelt und mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP gegen die Stimmen der FPÖ und Grüne „zum Beschluss erhoben“, d. h. „zur Kenntnis genommen“.

Was heißt das nun im Klartext?

Der Salzburger Landtag und die Landesregierung (und der Städte- und Gemeindebund) vertreten weiter die Rechtsmeinung, dass sie geltende Kollektivverträge, die sie nicht mitverhandelt haben, daher auch nicht als geltende Rechtgrundlage einhalten müssen. 

Dies, obwohl die Kollektivvertragsfähigkeit eine vom Staat verliehene Rechtsmacht mit einer Bindungswirkung Dritter, am KV-Abschluss nicht beteiligter Personen (auch juristischer Personen öffentlichen Rechtes), begründet.

Da sowohl der ÖGB als auch die AK laut Arb.VG die Kollektivvertragsfähigkeit besitzen, ist die AK aufgerufen, sich dem Versuch, bzw. der gelebten Praxis,  Kollektivverträge zu unterwandern, massiv entgegenzustellen.

In der Stellungnahme des Legislativ- und Verfassungsdienstes der Salzburger Landesregierung zur Petition betreffend  Gestaltung der Finanzierungsvereinbarungen mit der Sozialwirtschaft wird ausgeführt: „eine gesetzliche Verpflichtung der Verwaltung im Rahmen der Regelungskompetenz des Landtages etwa im Bereich der Sozial- und Behindertenhilfe wäre theoretisch denkbar, nicht aber der Eingriff in bestehende einzelvertragliche Regelungen und Betriebsvereinbarungen....“).

Wäre also der politische Wille vorhanden, könnten endlich Kostensätze und Finanzierungsvereinbarungen getroffen werden, die es den Betrieben in der Sozialwirtschaft ermöglicht, die ArbeitnehmerInnen  laut Kollektivverträgen (und vielleicht sogar darüber, wie in den meisten Branchen üblich), zu entlohnen.

Die AUGE/UG stellt daher den

A N T R A G

Die 6. Vollversammlung der AK- Salzburg fordert daher die Salzburger Landesregierung und den Städte- und Gemeindebund auf:

Die Soziale Dienste Verordnung zu novellieren und die finanziellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass für all jene Betriebe, für die der BAGS KV anzuwenden ist, für die Berechnung sämtlicher Förderungen und Stundensätze der BAGS KV zu Grunde gelegt wird.

Für die AUGE/UG

Johanna Landauer