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Alternative und
Grüne GewerkschafterInnen / UG Salzburg
C/O Robert
Müllner, , Tel: 0676 / 911 10 09
Samstrasse 30
A-5023 Salzburg
Mail:
robert.muellner@auge-ug.at
www.auge-ug.at
An die 6.
Vollversammlung am 20.05.2011
der Kammer für
Arbeiter und Angestellte Salzburg
Konsequenzen aus den katastrophalen Ereignissen im
japanischen Atomkomplex Fukushima
In Europa ist der
nukleare Albtraum von Fukushima ein Handlungsauftrag zu verstärkten und
gezielten Anstrengungen in der Atompolitik. Für Österreich heißt dies,
besonders in der Atomaußenpolitik auf bilateraler und internationaler
bzw. EU-Ebene beharrlich ein Paket tiefgreifender Maßnahmen zu
vertreten.
Dabei ist wie bisher der letztendliche Ausstieg aus der
Atomenergieanwendung das globale Ziel.
Der praktischen
Umsetzung dieses Ziels aber ist mit möglichst konkreten Schritten
näherzukommen. Es gilt, die strukturellen Bedingungen für die
Atomwirtschaft so zu ändern, dass deren exorbitante Bevorzugung auf
internationaler Ebene durch diverse eigene Institutionen und rechtliche
abgesicherte Privilegien endlich abgebaut wird.
In dem Sinne begrüßt und unterstützt VV der AK - Salzburg die Absicht
des Bundesministers für Umwelt, für eine EU-weite Verschärfung der
Haftung für Atomunfälle einzutreten. Österreich hat hiefür mit der
Verabschiedung des weltweit strengsten Atomhaftgesetzes 1999 ein Modell
geschaffen, welches dem atomaren Gefährdungspotential gerecht wird und
alle möglichen Beteiligten der Schadensverantwortung unterwirft.
Die AUGE/UG stellt daher den
A N T R A G
Die 6.
Vollversammlung der AK- Salzburg fordert die Salzburger Landesregierung
und die Bundesregierung auf, folgende konkreten Schritte in die Wege zu
leiten und umzusetzen:
A: In Österreich:
1. Den Stand der
österreichischen Katastrophenschutzpläne für den Fall erheblicher
grenzüberschreitender Auswirkungen von Atomunfällen offen zu legen und
einer systematischen öffentlichen Diskussion (z.B. Veranstaltung in
jeder Landeshauptstadt mit kontrovers besetztem Podium) zu unterziehen.
2. Energieeffizienz &
Ausbau erneuerbarer Energien (Sonne, Wind, Biomasse...) endlich zügig
umsetzen!
3. Österreichische Banken
müssen raus aus Beteiligungen an AKWs großer Energiekonzerne!
Insbesondere braucht es einen Stopp des Handels mit Atomstrom (bei SAG,
EAG etc.)!
4. Entschlossener Einsatz
von Bund und Land für ein rasches Ende der atomaren Zeitbomben rundum!
B: Auf bilateraler
Ebene
-
Alle Fragen und
Ansprüche im Zusammenhang mit grenznahen Atomanlagen
wiederaufzurollen. Dies betrifft insbesondere die bestehenden und
geplanten Atomanlagen in Tschechien (z.B. unzureichend erfüllte Punkte
des „Melker Abkommens"), der Slowakei, Slowenien, Italien und
Deutschland (insbesondere Kernkraftwerk Isar 1).
-
Von der deutschen
Regierung die Rücknahme aller AKW-Laufzeitverlängerungen zu fordern,
sowie die Beteiligung österreichischer Experten an allen
sicherheitsrelevanten Untersuchungen ggf. laufzeitverlängerter
Atomkraftwerke. Wobei den österreichischen Experten der Zugang zu
allen diesbezüglichen Dokumenten zu gewähren ist.
-
Von den Nachbarstaaten
die Offenlegung der Evakuierungspläne für deren sämtliche Atomanlagen
zu verlangen, da im Fall des Falles es für Auswirkungen auf Österreich
völlig unerheblich sein kann, ob die havarierte Anlage sich in
Grenznähe oder in einigen hundert Kilometern Entfernung befindet.
C: Auf
internationaler bzw. EU-Ebene
Der EURATOM-Vertrag
ist die seit 1957(!) eine unveränderte Privilegien-Festung der
europäischen Atomwirtschaft. Daher wird die österreichische Regierung
dringlich ersucht, insbesondere folgende Maßnahmen auf die
EU-Tagesordnung zu bringen:
-
Eine Reform des EURATOM-Vertrages. Diese soll binnen eines Jahres
eingeleitet und in spätestens drei Jahren abgeschlossen werden. Die
dazu aus dem Prozess zur Schaffung einer EU-Verfassung existierenden
Konzepte mehrerer EU-Konventmitglieder sowie europäischer NGOs sollen
dafür als Basis herangezogen werden.
-
Erweist sich der EURATOM-Vertrag in seinen eklatanten Bevorzugungen
der Atomwirtschaft und der damit einhergehenden Benachteiligung aller
alternativen, risikoärmeren Energiepfade aufgrund unüberwindbarer
Weigerung bestimmter Staaten als weiterhin unreformierbar, hat
Österreich den Austritt aus der Europäischen Atomgemeinschaft bzw. die
Kündigung des EURATOM-Vertrages in die Wege zu leiten. Dies erfordert
auf der praktischen Ebene aufgrund der Erstmaligkeit wahrscheinlich
schwierige Verhandlungen, ist jedoch EU- bzw. völkerrechtlich
eindeutig möglich, wie zuletzt auch der Cheflegist der Salzburger
Landesregierung, Hofrat Faber, wieder bestätigt hat. (Landtagssitzung
vom 16. März 2011)
-
Zu den wesentlichsten
Punkten, auf deren Streichung bzw. Reformierung die österreichische
Bundesregierung im Zusammenhang mit dem EURATOM-Vertrag nachdrücklich
hinzuarbeiten ersucht wird, zählen:
3.1. Die Unterwerfung
der Atomwirtschaft unter das EU-Wettbewerbsrecht. Es kann nicht
hingenommen werden, dass eine, überdies mit solchem Risikopotential
behaftete Energiesparte, von einem der zentralen Prinzipien des
EU-Binnenmarktes sowie des freien Marktes schlechthin ausgenommen ist.
3.2. Die Erhöhung der
Grenzwerte für die radioaktive Belastung von Lebensmitteln, d.h. die
laxeren Standards, die per EURATOM-Verordnung 1987 - gut ein Jahr nach
Tschernobyl - eingeführt wurden und die auch Österreich anstatt seiner
wesentlich strengeren, vorsichtigeren Grenzwerte übernehmen musste,
sind rückgängig zu machen. Es ist gelinde gesagt inakzeptabel, dass
schwere Atomunfälle und länderübergreifende radioaktive Verseuchungen
dazu führen, dass Belastungsstandards zugunsten der Atombetreiber und
zu Lasten der Gesundheit der Bevölkerung eingeführt werden.
3.3. Wie bereits vom
Bundesminister für Umwelt und Landwirtschaft angekündigt, ist von
enormer Bedeutung, dass es zu einer EU-weiten Verschärfung der Haftung
für Atomunfälle bzw. -schäden kommt. Österreich hat hier mit dem
strengen Atomhaftungsgesetz von 1999 vorbildliche Pionierarbeit
geleistet. Als erstes weltweit unterwirft es alle an Bau, Belieferung
und Betrieb einer Atomanlage Beteiligten der Haftung für von ihr
ausgehende Schäden. Im Übrigen wird dadurch ein weiterer Beitrag zur
Wettbewerbsgerechtigkeit im Sinne von Punkt 3.1. geleistet, da keine
andere Energiegewinnungsart von einer derart massiv gegenüber ihrem
Gefahrenpotential gedeckelten Schadenshaftung begünstigt ist.
3.4. Der Kernkraft ist
von den EU-Organen und -Gremien wieder eindeutig und bleibend die von
der Atomindustrie und mehreren Atombetreiberstaaten reklamierten und
zuletzt zumindest indirekt zugestandenen „Klimafreundlichkeit"
abzuerkennen. Angesichts der ständigen Abgabe von radioaktiven
Emissionen im Normalbetrieb und von größten Umweltbelastungen beim
Uranabbau, ungleich mehr noch aber im Angesicht katastrophaler
Schadensereignisse wie Tschernobyl und Fukushima kann die relative
CO2-Freiheit des Kernkraftwerksbetriebs (ohnedies aber nicht der
gesamten Brennstoffkette) keinesfalls die Zuerkennung eines
klimafreundlichen Status rechtfertigen
Für die AUGE/UG
Müllner Robert |