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Alternative und Grüne GewerkschafterInnen / UG Salzburg C/O Robert Müllner, , Tel: 0676 / 911 10 09 Samstrasse 30 A-5023 Salzburg Mail: robert.muellner@auge-ug.at www.auge-ug.at
An die 4. Vollversammlung am 27.05.2010 der Kammer für Arbeiter und Angestellte Salzburg
Endlich gleiche Bedingungen für FahrradnutzerInnen schaffen!
Die RGV
(Reisegebührenvorschrift) in seiner derzeitigen Fassung benachteiligt
Rad fahrende berufstätige Menschen gegenüber PKW-BenutzerInnen. Auf dieser Grundlage wird RadfahrerInnen Kilometergeld für Dienstwege mit dem Argument verweigert, dass der unbedingte Vorrang eines verwendbaren Massenbeförderungsmittels gilt, dies auch dann, wenn die Benutzung mit Zeit- und Flexibilitätseinbußen verbunden ist. Für Pkw-BenutzerInnen sieht die RGV eine entsprechende einschränkende Regelung nicht vor. Pkw-NutzerInnen können daher - auch bei Verfügbarkeit eines Massenbeförderungsmittels - Kilometergeld für Dienstfahrten geltend machen, selbst wenn diese mitten in einer mit öffentlichem Verkehr ausreichend versorgten Großstadt erfolgen. Dies ist nicht nur ungerecht zulasten Fahrrad fahrender berufstätiger Menschen. Zugleich ist das Benachteiligen emissionsfreier und daher klimafreundlicher Fortbewegungsarten gegenüber Klima belastender Verkehrsarten umwelt- und klimapolitisch kontraproduktiv und daher völlig unzeitgemäß. Sowohl die Ungleichbehandlung als auch die konkrete Benachteiligung klimafreundlichen Verhaltens sind nicht akzeptabel und muss dringend geändert werden.
Den Kosten, die
PKW-NutzerInnen anführen, ist entgegenzuhalten, dass auch ein viel
benutztes Fahrrad Kosten hinsichtlich Reparaturen, häufiges Auswechseln
der Bremsbeläge usw. verursachen. Außerdem fallen bei Wind und Wetter
vermehrte Kosten für entsprechende Kleidung an. A N T R A G Die 4. Vollversammlung der AK- Salzburg fordert die Bundesregierung auf, nicht gerechtfertigte finanzielle Benachteiligungen der FahrradfahrerInnen, die ihr Rad im beruflichen Zusammenhang nutzen, bei der Zuerkennung von Kilometergeld abzuschaffen. Es soll die Änderung des §10(5) und §11 der RGV (Reisegebührenvorschrift) in die Wege geleitet werden, mit dem Ziel Radfahren als emissionsfreie und klimafreundliche Fortbewegungsart bei der Zuerkennung von Kilometergeld mit Klima belastenden Fortbewegungsarten mindestens gleichzustellen. Insbesondere bei der Frage des Vorrangs eines Massenbeförderungsmittels. Für die AUGE/UG Müllner Robert |