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Alternative und Grüne GewerkschafterInnen / UG Salzburg C/O Robert Müllner, , Tel: 0676 / 911 10 09 Samstrasse 30 A-5023 Salzburg Mail: robert.muellner@auge-ug.at www.auge-ug.at
An die 3. Vollversammlung am 28.10.2009 der Kammer für Arbeiter und Angestellte Salzburg
Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz
Die intensiven Geldflüsse, welche im Zuge der Krise
bereits bisher an die Mitverursacher derselben geflossen sind (konkret
als Eigenkapitalstützung bzw. Garantien an Banken), haben bereits jetzt
bei vielen Menschen in diesem Land den berechtigten Eindruck
hinterlassen, dass Hilfe für wirtschaftlich bedeutende und
einflussreiche Akteure deutlich schneller, umfassender und zu weitgehend
milderen Bedingungen beschlossen wird, als für die Opfer der Krise. Im Rahmen dieses ULSG wird ein Garantievolumen aus dem Bankenrettungspaket für Industriebetriebe umgewidmet. Für Kredite von Großunternehmen wird mit einem Betrag von bis zu 300 Mio. Euro gehaftet. Sinn und Zweck der Maßnahme soll die Behebung der sogenannten Kreditklemme sein, also jener Zustand, zu dessen Beseitigung die Banken u.a. die Stützung des Eigenkapitals aus dem Bankenhilfspaket bekommen können. Ist schon das Vorliegen einer Kreditklemme bis dato noch nicht wirklich empirisch belegbar, erscheint es umso unverständlicher, warum ein solches Gesetz notwendig ist. Auch wenn diese Gesetz bereits beschlossen ist, ist es nach wie vor wichtig, einmal mehr auf die Interessenslage der Mehrheit der SteuerzahlerInnen Bedacht zu nehmen, damit sich die Fehler aus dem Bankhilfspaket nicht wiederholen und diese Maßnahme nicht wieder nur zu einem Geschäft für einige wenige wird. Die AUGE/UG stellt daher den A N T R A G Die 3. Vollversammlung der AK- Salzburg fordert die Bundesregierung sowie den Gesetzgeber auf, folgende Maßnahmen im Rahmen einer Novellierung des Unternehmsliquiditätsstärkungsgesetz umzusetzen. 1) Größtmögliche öffentliche Transparenz bei der Vergabe von Kreditgarantien an Unternehmen, sowohl hinsichtlich der Antragsstellung, der Genehmigung als auch der Abwicklung der Kreditgarantie. Über das Ausmaß der übernommenen Haftungen, über die Abwicklung der infolge von Haftungen geleisteten Zahlungen sowie über Rückflüsse ist der Nationalrat regelmäßig zu informieren.
2)
Strenge, verbindliche und transparente
Vorschriften und Kriterien bezüglich der Vorgaben unter denen diese
Haftungen genehmigt werden:
3)
Ein marktkonformes Entgelt für die Haftung,
das sicherstellt, dass es zu keinem Abschieben wenig lukrativer
Geschäfte von den Banken hin zum Staat kommt.
4)
Eine
interessenpolitisch ausgewogene Besetzung des Beirates, der Empfehlungen
für die Haftungen abgibt. Für die AUGE/UG Robert Müllner |