AUGE / UG

Alternative und Grüne GewerkschafterInnen / UG Salzburg

C/O Robert Müllner, , Tel: 0676 / 911 10 09

Samstrasse 30 A-5023 Salzburg

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An die 3. Vollversammlung am 28.10.2009

der Kammer für Arbeiter und Angestellte Salzburg

 

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)

und die Verordnungen

zum ASchG müssen aktualisiert werden

 

+ Ausweitung der Einsatzzeiten für Präventivfachkräfte

Eine entscheidende Rolle für die Qualität des ArbeitnehmerInnenschutzes spielen die Präventivfachkräfte, die den Arbeitgeber fachlich im ArbeitnehmerInnenschutz unterstützen. Die vorgeschriebenen Präventionszeiten sind gerade bei Arbeitsplätzen wo mehrere Belastungsfaktoren auftreten, mit 1,5 Stunden pro ArbeitnehmerIn und Jahr viel zu gering. In Deutschland sind flexibel je nach Gefahrenanlage für stärker belastete Berufe zwei bis vier Stunden Einsatzzeit vorgesehen.

In Österreich sollte rasch eine Diskussion mit ArbeitsmedizinerInnen und SicherheitstechnikerInnen über eine flexible Ausweitung der Prävenentionszeiten entsprechend dem Belastungsgrad unter Einbezug von ArbeitspsychologInnen geführt werden. Auch eine Erhöhung der Betreuungszeiten für Arbeitsstätten mit bis zu 50 ArbeitnehmerInnen, die von der AUVA betreut werden (ausgenommen große Filialunternehmen), ist anzugehen.

+ Mehr Kompetenz für die AUVA

Die Kompetenz der AUVA soll – wie schon im „Aktionsplan für ältere ArbeitnehmerInnen“ der Sozialpartner gefordert – über die Betreuung von kleinen Arbeitsstätten hinaus grundsätzlich auf die Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen erweitert werden (statt derzeit ausschließlich auf die Themen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten nach der Berufskrankheitenliste beschränkt zu sein).

Dies würde ein umfassendes Schulungs-, Informations- und Betreuungsangebot an Betriebe unabhängig von deren Größe sowie Forschung und Dokumentation auf hohem Niveau ermöglichen. Eine solche überbetriebliche Herangehensweise durch im ganzen Bundesgebiet zugängliche Kompetenzzentren für Prävention und Gesundheitsförderung könnte die Qualität des Arbeitnehmerschutzes und darauf aufbauender Gesundheitsförderungsmaßnahmen massiv verbessern.

+ Arbeitsinspektorat auf Kernaufgaben konzentrieren

In den letzten Jahren sind die ArbeitsinspektorInnen stark dazu angehalten worden, die Unternehmen in der Gestaltung des ArbeitnehmerInnenschutzes zu beraten. Die tatsächliche Einhaltung der ArbeitnehmerInnenschutznormen, die die ArbeitsinspektorInnen durch entsprechende Aufforderungen, durch Strafanträge und bei besonders massiver Gesundheitsgefährdung auch durch Anträge auf vorübergehende Schließung von Betriebsteilen sicherstellen sollen, sind dabei aus dem Blickfeld geraten. Da die wirksamsten Antworten auf die beschriebenen Belastungen häufig im Spannungsfeld zwischen kurzfristigem betriebswirtschaftlichem Kostendenken einerseits, und oft erst langfristig spürbaren Auswirkungen stehen, ist es notwendig, dass den Arbeitgebern durch echte Kontrollen und die reale Möglichkeit von Sanktionen die Ernsthaftigkeit der Schutzvorschriften vor Augen geführt wird. In diesem Sinne ist auch die geplante Einsparung von ArbeitsinspektorInnen kontraproduktiv: Weniger Personal in diesem wichtigen Feld bedeutet weniger Chancen, die enormen Kosten der arbeitsbedingten Erkrankungen zu reduzieren.

+ Gesetzesnovelle erforderlich

Gesundheitsförderungs- und Präventionsgesetz müssen rasch realisiert werden. Mit dem Zweck einen neuen Weg in der Präventionspolitik zu gehen. Dies kann nur durch die Festlegung von nationalen Präventionszielen und verbindlichen Kooperationen zwischen den Präventionsträgern im Rahmen eines Gesetzes erreicht werden. Sämtliche Lebenswelten, insbesondere die der Arbeitswelt, sollten durch diese Gesetzte erfasst werden und Prävention Pflichtaufgabe im jeweiligen Wirkungsbereich eines Präventionsträgers sein.

Die AUGE/UG stellt daher den

A N T R A G 

Die 3. Vollversammlung der AK- Salzburg fordert die Bundesregierung auf, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und die Verordnungen zum ASchG zu aktualisiert. Insbesondere sind hier drei Bereiche zu nennen:
 

  • Die seit Jahren nicht mehr erfolgte Adaptierung der MAK-Grenzwerte für gesundheitsschädigende Arbeitsstoffe entsprechend den jüngeren Forschungsergebnissen sollte vorgenommen werden.

  • Die hier im Zusammenhang mit dem größten Krankheitsverusacher schwerer körperlicher Arbeit genannten Belastungen durch (falsches) Heben und Tragen uns sonstigen Manipulieren von Lasten gehören endlich durch eine entsprechende Verordnung normativ begrenzt.

  • Überalterte, gesundheitsschädlichen Maschinen, sonstige Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen sollen binnen Übergangsfrist gegen neue, dem aktuellen Stand der Technik und der Arbeitsmedizin entsprechende, ausgetauscht werden. Eine Verschrottungsprämie könnte den Unternehmen die Investitionen in die langfristige Gesunderhaltung Ihrer ArbeitnehmerInnen attraktiver machen.

 

Für die AUGE/UG

Robert Müllner