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Alternative und Grüne GewerkschafterInnen / UG Salzburg C/O Robert Müllner, , Tel: 0676 / 911 10 09 Samstrasse 30 A-5023 Salzburg Mail: robert.muellner@auge-ug.at www.auge-ug.at
An die 3. Vollversammlung am 28.10.2009 der Kammer für Arbeiter und Angestellte Salzburg
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und die Verordnungen zum ASchG müssen aktualisiert werden
+ Ausweitung der Einsatzzeiten für Präventivfachkräfte Eine entscheidende Rolle für die Qualität des ArbeitnehmerInnenschutzes spielen die Präventivfachkräfte, die den Arbeitgeber fachlich im ArbeitnehmerInnenschutz unterstützen. Die vorgeschriebenen Präventionszeiten sind gerade bei Arbeitsplätzen wo mehrere Belastungsfaktoren auftreten, mit 1,5 Stunden pro ArbeitnehmerIn und Jahr viel zu gering. In Deutschland sind flexibel je nach Gefahrenanlage für stärker belastete Berufe zwei bis vier Stunden Einsatzzeit vorgesehen. In Österreich sollte rasch eine Diskussion mit ArbeitsmedizinerInnen und SicherheitstechnikerInnen über eine flexible Ausweitung der Prävenentionszeiten entsprechend dem Belastungsgrad unter Einbezug von ArbeitspsychologInnen geführt werden. Auch eine Erhöhung der Betreuungszeiten für Arbeitsstätten mit bis zu 50 ArbeitnehmerInnen, die von der AUVA betreut werden (ausgenommen große Filialunternehmen), ist anzugehen. + Mehr Kompetenz für die AUVA Die Kompetenz der AUVA soll – wie schon im „Aktionsplan für ältere ArbeitnehmerInnen“ der Sozialpartner gefordert – über die Betreuung von kleinen Arbeitsstätten hinaus grundsätzlich auf die Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen erweitert werden (statt derzeit ausschließlich auf die Themen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten nach der Berufskrankheitenliste beschränkt zu sein). Dies würde ein umfassendes Schulungs-, Informations- und Betreuungsangebot an Betriebe unabhängig von deren Größe sowie Forschung und Dokumentation auf hohem Niveau ermöglichen. Eine solche überbetriebliche Herangehensweise durch im ganzen Bundesgebiet zugängliche Kompetenzzentren für Prävention und Gesundheitsförderung könnte die Qualität des Arbeitnehmerschutzes und darauf aufbauender Gesundheitsförderungsmaßnahmen massiv verbessern. + Arbeitsinspektorat auf Kernaufgaben konzentrieren In den letzten Jahren sind die ArbeitsinspektorInnen stark dazu angehalten worden, die Unternehmen in der Gestaltung des ArbeitnehmerInnenschutzes zu beraten. Die tatsächliche Einhaltung der ArbeitnehmerInnenschutznormen, die die ArbeitsinspektorInnen durch entsprechende Aufforderungen, durch Strafanträge und bei besonders massiver Gesundheitsgefährdung auch durch Anträge auf vorübergehende Schließung von Betriebsteilen sicherstellen sollen, sind dabei aus dem Blickfeld geraten. Da die wirksamsten Antworten auf die beschriebenen Belastungen häufig im Spannungsfeld zwischen kurzfristigem betriebswirtschaftlichem Kostendenken einerseits, und oft erst langfristig spürbaren Auswirkungen stehen, ist es notwendig, dass den Arbeitgebern durch echte Kontrollen und die reale Möglichkeit von Sanktionen die Ernsthaftigkeit der Schutzvorschriften vor Augen geführt wird. In diesem Sinne ist auch die geplante Einsparung von ArbeitsinspektorInnen kontraproduktiv: Weniger Personal in diesem wichtigen Feld bedeutet weniger Chancen, die enormen Kosten der arbeitsbedingten Erkrankungen zu reduzieren. + Gesetzesnovelle erforderlich Gesundheitsförderungs- und Präventionsgesetz müssen rasch realisiert werden. Mit dem Zweck einen neuen Weg in der Präventionspolitik zu gehen. Dies kann nur durch die Festlegung von nationalen Präventionszielen und verbindlichen Kooperationen zwischen den Präventionsträgern im Rahmen eines Gesetzes erreicht werden. Sämtliche Lebenswelten, insbesondere die der Arbeitswelt, sollten durch diese Gesetzte erfasst werden und Prävention Pflichtaufgabe im jeweiligen Wirkungsbereich eines Präventionsträgers sein. Die AUGE/UG stellt daher den A N T R A G
Die 3. Vollversammlung der AK- Salzburg fordert die Bundesregierung auf,
das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und die Verordnungen zum ASchG
zu aktualisiert. Insbesondere sind hier drei Bereiche zu nennen:
Für die AUGE/UG Robert Müllner |