|

Alternative und Grüne GewerkschafterInnen / UG Salzburg
C/O
Robert Müllner, , Tel: 0676 / 911 10 09
Samstrasse 30 A-5023 Salzburg
Mail: robert.muellner@auge-ug.at
www.auge-ug.at
An die 2.
Vollversammlung am 28.05.2009
der Kammer für
Arbeiter und Angestellte Salzburg
Soziale Absicherung für KünstlerInnen.
Soziale Sicherheit für Alle ist eine gesellschaftliche Notwendigkeit.
Eine vom BMUKK in
Auftrag gegebene Studie zur sozialen Lage der KünstlerInnen offenbart
eine dramatische Armut: 37% leben von einem Jahresgesamteinkommen unter
der Armutsgefährdungsgrenze.
Das mittlere künstlerische Einkommen beträgt 4.500€ netto im Jahr (!)
KünstlerInnen sind insofern auch kammerzugehörig, als 50% der
darstellenden KünstlerInnen, 36% der Filmschaffenden und 24% der
MusikerInnen (auch) in Anstellungsverhältnissen beschäftigt sind.
Die Novelle des Künstlersozialversicherungsfonds-Gesetzes (KSVFG) 2008
hat keine substantiellen Verbesserungen gebracht. Trotz eines aktuellen
Fondsvermögens von ca. 20 Millionen Euro und der Selbstfinanzierung des
Fonds durch Abgaben auf Tools zur Nutzung künstlerischen Schaffens ohne
staatliche Zusatzleistung und trotz einer der Novelle beiliegenden
Erläuterung zur Fonds-Finanzsituation, in der auch nach der Novelle ein
gewaltiges finanzielles Plus prognostiziert wird, konnte sich die
Politik bislang nicht dazu durchringen, zumindest dem Wortbestandteil
"sozial" gerecht zu werden: Aktuell sind ca. ein Viertel aller
AntragstellerInnen mit Rückzahlungsforderungen konfrontiert (in der
Regel, weil sie zuwenig Einkommen erwirtschaftet haben, konkret: weniger
als die zwölffache Geringfügigkeitsgrenze fürs Jahr zum Leben hatten).
Zum Grundsätzlichen: In Österreich gibt es keine
KünstlerInnensozialversicherung, lediglich einen möglichen Zuschuss
durch ein Fondssystem zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Der KSVF ist
entsprechend auch keine Institution des österreichischen
Sozialversicherungswesens, was auch durch die ministerielle Zuordnung
der KSVF-Angelegenheiten im Bmukk unterstrichen wird. Die wichtigste
Forderung Kunst-, Kultur- und Medienschaffender richtet sich gegen die
Verdoppelung der Einkommensuntergrenze durch das KSVFG, in dem neben der
Zuschussvoraussetzung Pflichtversicherung in der
Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft auch eine
eigenständige Einkommensuntergrenze definiert ist, die extra und
jährlich individuell zu überprüfen ist.
Statt einer Abschaffung dieser zusätzlichen Untergrenze (die obendrein
der Einnahmengrenze für Nicht-nur-Selbstständige hinsichtlich einer
notwendigen Pflichtversicherung in der SVA entspricht) wurden in der
letzten KSVFG-Novelle eine Reihe komplizierter Ausnahme- und
Verzichtsmöglichkeiten geschaffen, die zu exekutieren, respektive zu
erklären, zahlreiche Mehrarbeitsstunden in der Verwaltung des Fonds
notwendig gemacht haben. Eine Abschaffung dieser Einkommensuntergrenze
im KSVFG in Verbindung mit einem generellen Rückforderungsverzicht
seitens des Fonds würde daher:
* dem Grundzweck des Fonds, KünstlerInnen zu unterstützen, entsprechen.
* der impliziten Unterstellung gegenüber AntragstellerInnen abhelfen,
dass diese willentlich falsche Angaben über ihr zu erwartendes Einkommen
machen würden.
* den mit Einzelfall-Prüfungen verbundenen Verwaltungsaufwand abstellen,
der in keinem Verhältnis zum erwarteten Rückfluss von Geldern steht.
Die
AUGE/UG stellt daher den
A N T R A G
Die 02. Vollversammlung der AK- Salzburg fordert die Abschaffung der
Mindesteinkommensgrenze im KSVFG sowie den generellen Verzicht auf
nachträgliche Rückzahlungsforderungen.
Für die AUGE/UG
Robert Müllner |