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Alternative und Grüne GewerkschafterInnen / UG Salzburg
C/O
Robert Müllner, , Tel: 0676 / 911 10 09
Samstrasse 30 A-5023 Salzburg
Mail: robert.muellner@auge-ug.at
www.auge-ug.at
An die 2.
Vollversammlung am 28.05.2009
der Kammer für
Arbeiter und Angestellte Salzburg
Für ein Bleiberecht für integrierte Menschen!
Für ein rechtsstaatliches Verfahren!
Die eben erst
beschlossene Änderung des Fremdenrechts löst kein Problem und erfüllt
nicht die Ansprüche, die der VfGH in seiner Judikatur formuliert hat.
Das neu
geschaffene Verfahren für das Übergangsrecht entspricht nicht dem Gebot
der Rechtsstaatlichkeit.
Auch für die
Zukunft sind neu auftretende Probleme zu erwarten, da die Prüfung des
Vorliegens eines Anspruchs nach Art. 8 EMRK (Europäische
Menschenrechtskonvention) an vage und zum Teil konventionswidrige
Umstände gebunden ist.
Wer dieses Problem weiter aufschiebt, beliefert rechtsextremistischen
Parteien, PolitikerInnen, Gruppen und Stimmungslagen Substanz für
rassistische Stimmungsmache und beteiligt sich auf diese Weise zumindest
indirekt an selbiger. Er beschädigt damit nicht nur die Demokratie,
sondern über die Vertreibung integrierter Menschen auch noch den
Wirtschaftsstandort Österreich.
Die
AUGE/UG stellt daher den
A N T R A G
Die 2. Vollversammlung der AK- Salzburg spricht sich gegen die Politik
der Verunsicherung und Vertreibung in Österreich integrierter Menschen
ohne österreichische Staatsbürgerschaft aus!
* Die 2. Vollversammlung der AK- Salzburg tritt für die Schaffung eines
eigenen, nach rechtsstaatlichen Kriterien, den internationalen
Verpflichtungen der Republik Österreich sowie der Judikatur von EGMR
(Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte) und VfGH entsprechenden
Verfahrens zur Feststellung des Vorliegens eines Bleiberechts für
Personen und Familien ein, die sich bereits drei Jahre oder länger in
Österreich aufhalten.
Dieses Verfahren ist nicht durch jene Behörde zu führen, die über
asylrechtliche Verfahren oder Ausweisungen zu entscheiden hat.
* Die 2. Vollversammlung der AK- Salzburg tritt für ein unbedingtes
Bleiberecht für jene Kinder und Jugendliche sowie deren Familien ein,
die zumindest die Hälfte ihres bisherigen Lebens oder ihrer bisherigen
Schul- und/oder Berufsausbildung in Österreich absolviert haben.
* Die 2. Vollversammlung der AK- Salzburg fordert die Innenministerin
dazu auf, dafür Sorge zu tragen, dass die in den Entscheidungen des EGMR
sowie des VfGH dargelegten Grundsätze zur Entscheidung über die
Zulässigkeit von Eingriffen in Rechte nach Art. 8 EMRK endlich sowohl
-
in die Gesetzeslage
-
wie auch in die praktische Tätigkeit der Behörden einfließen.
Für die AUGE/UG
Robert Müllner |