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Alternative und Grüne GewerkschafterInnen / UG Salzburg C/O Robert Müllner, , Tel: 0676 / 911 10 09 Samstrasse 30 A-5023 Salzburg Mail: robert.muellner@auge-ug.at www.auge-ug.at
An die 2. Vollversammlung am 28.05.2009 der Kammer für Arbeiter und Angestellte Salzburg
Abschaffung der Paragraphen 10 und 11 Arbeitslosenversicherungsgesetz Paragraph 10 AlVG regelt die Sperre des Arbeitslosengeldes auf bis zu 8 Wochen, wenn eine seitens des AMS gesetzte Maßnahme zur Umschulung oder Weiterbildung verweigert wird oder die Annahme einer zumutbaren Beschäftigung abgelehnt wird. In diesem Zeitraum bis zu 8 Wochen verliert der/die Betroffene seine/ihre Existenzgrundlage. Die Regeln zur Zumutbarkeit sind in Österreich mit den Niederlanden die restriktivsten in ganz Europa.
Das Verfahren der
Sperre nach Paragraph 10 setzt erst die Sanktion, stellt dann den
Bescheid zu und eröffnet somit die Möglichkeit zum Einspruch. Bis zur
Hälfte aller Einsprüche, die bis zum Verwaltungsgerichtshof gelangen,
enden mit einer Aufhebung der Sperre, trotzdem wurde die Sanktion voll
wirksam, der/die Betroffene hatten bis zu 8 Wochen keinen Leistungsbezug
und keine Versicherung. Die Verbesserung der Lebenssituation von arbeitslosen Menschen ist gerade angesichts des drohenden Anstiegs der Arbeitslosigkeit ein Gebot der Stunde. Sie ist auch ein Beitrag zur Überwindung der gegenwärtigen Krisensituation, da gerade Menschen mit niedrigen Einkommen zusätzliches Geld für den Konsum ausgeben. Zu Paragraph 11 (4 wöchige Wartefrist auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung bei der Beendigung eines Dienstverhältnisses aufgrund eigenen Verschuldens oder wenn es freiwillig gelöst wird) gelten unserer Meinung nach dieselben Gründe wie für § 10 eine Abschaffung zu fordern. Die AUGE/UG stellt daher den A N T R A G Die 2. Vollversammlung der AK- Salzburg fordert die Bundesregierung auf, eine Initiative für die Streichung der Paragraphen 10 und 11 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zu setzen! Für die AUGE/UG Robert Müllner
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