AUGE / UG

Alternative und Grüne GewerkschafterInnen / UG Salzburg

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An die 12. Vollversammlung am 06.11.2008

der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg

 

Bankenrettungspaket ist unzulänglich – dringender Reformbedarf im Sinne der SteuerzahlerInnen und ArbeitnehmerInnen gegeben!

 

Das von der österreichischen Bundesregierung geschnürte und vom österreichischen Nationalrat beschlossene Bankenrettungspaket mit dem Ziel, die Finanzmärkte zu stabilisieren, das Vertrauen ins Bankensystem wieder herzustellen sowie den Interbankmarkt wieder zu beleben, weist deutliche Defizite auf.

Während für  Banken und Versicherungen seitens des Staates – und damit auf Kosten der SteuerzahlerInnen - ein 100 Milliarden Euro schwerer Schutzschirm aufgespannt wird und zusätzlich die Einlagensicherheit in voller Höhe garantiert wird, bleiben Gegenleistungen ausgesprochen schwammig oder sind bestenfalls als „Kann –Bestimmung“ vorhanden. Es besteht der Eindruck, dass dieses Paket „von Banken für Banken“ geschrieben worden ist. Das ist unzumutbar. Wenn die SteuerzahlerInnen mit Milliarden für die katastrophalen Fehler der Banken haften sollen, erwarten sie völlig zu Recht Mitsprache und volle Gegenleistungen! Daher müssen Banken bei Inanspruchnahme des Rettungsschirms eindeutig

  • höchstmögliche Sicherheiten für die SteuerzahlerInnen

  • volle Transparenz

  • eine angemessene Beteiligung der öffentlichen Hand an künftigen Gewinnen

  • höchstmöglicher Einfluss auf die Geschäftspolitik durch die öffentliche Hand

  • sowie entsprechende Konsequenzen für das Management

abverlangt werden.

Vollkommen inakzeptabel aus ArbeitnehmerInnensicht ist, dass jene, die für die Instabilitäten der Finanzmärkte entscheidend mitverantwortlich sind, keinen wesentlichen steuerlichen Beitrag zum Bankenrettungspaket leisten. Vielmehr zeugen die Spekulationswellen der letzten Wochen an den Börsen – auch an der österreichischen Börse – dass institutionelle Anleger von der Krise auch noch profitieren. Es entspräche nur dem „Verursacherprinzip“, müssten jene, welche zur Destabilisierung der Finanzmärkte beigetragen haben, jene, die Verluste sozialisiert und Gewinne privatisiert haben, auch für die entstehenden gesellschaftlichen Kosten aufkommen.

Das neoliberale Wirtschaftsmodell mit den Glaubensgrundsätzen „Deregulierung, Liberalisierung, Privatisierung“ ist am Ende und hat seine Untauglichkeit bewiesen. Allen Warnungen – gerade auch der Gewerkschaften und Arbeiterkammern – zum Trotz wurde privatisiert, dereguliert, liberalisiert.
Deregulierte, liberalisierte Finanzmärkte haben ungeheure spekulative Blasen produziert, deren Platzen die Realwirtschaft und die Weltwirtschaft schwer erschüttert.

Nun hat sich das historische Fenster für grundlegende Reformen des Finanz- und Wirtschaftssystems geöffnet. Dieses Fenster gilt es gerade auch für die Interessensvertretungen der ArbeitnehmerInnen im Sinne der unselbständig Beschäftigten und aller SteuerzahlerInnen rasch und nachhaltig zu nutzen.
Ein reformiertes Bankenrettungspaket muss daher der erste Schritt hin zu einem künftigen neuen Regulierungsregime der österreichischen Finanz- und Kapitalmärkte sowie des Bankensystems sein, dem weitere Schritte folgen müssen. Dieses System hat klar mit den neoliberalen Paradigmen zu brechen. Das beschlossene Bankenrettungspaket erfüllt diese Ansprüche bislang nicht. Dieses Bankenrettungspaket gibt keine klaren Regeln vor.

Die AUGE/UG stellt daher den

A N T R A G 

Die 12. Vollversammlung der AK- Salzburg sieht das vom österreichischen Nationalrat beschlossene „Bankenrettungspaket“ als dringend reformbedürftig. Im Rahmen eines überarbeiteten Bankensicherungspakets ist sicherzustellen, dass höchstmögliche Sicherheiten für SteuerzahlerInnen, volle Transparenz, eine angemessene Beteiligung der öffentlichen Hand an künftigen Gewinnen, der höchstmögliche Einfluss auf die Geschäftspolitik durch die öffentliche Hand sowie entsprechende Konsequenzen für das Management hergestellt werden.

Die 12. Vollversammlung der AK- Salzburg fordert daher:

  1. Volle Transparenz

Das Bundesministerium für Finanzen, die Finanzmarktaufsicht sowie die Österreichische Nationalbank werden aufgefordert, einen umfassenden, vollständigen Bericht über den Zustand und die Lage des österreichischen Bankenwesens vorzulegen.

  1. Staatliche Clearing-Stelle statt Bankenbeteiligung

Die staatlichen Garantien für Kredite zwischen den Banken im Umfang von bis zu 85 Mrd. Euro müssen wie etwa in Deutschland oder in Frankreich von einer staatlichen Stelle vergeben werden. Das derzeitige Konstrukt erschwert harte Auflagen zur Geschäfts- und Dividendenpolitik, Transparenz, die Verpflichtung zur Kreditversorgung von KMUs und privaten Haushalten.

  1. Spezielle Kontrolle der Clearingstelle durch den Rechnungshof

Der Rechnungshof hat für die Clearingstelle vollkommene Prüfungsmöglichkeiten zu erhalten. Bei Tätigwerden des Bundes aufgrund des Interbankmarktstärkungsgesetzes und/oder des Finanzmarktstabilitätsgesetzes hat der Rechnungshof eine spezielle ex-post Prüfungskompetenz zu erhalten.

  1. KreditnehmerInnenschutz

Haftungen und Garantien für Banken im Rahmen des Bankenrettungspaketes werden nur übernommen, wenn sichergestellt ist, dass begünstigte Banken für die nächsten drei Jahre ein Moratorium für die vorzeitige Fälligstellung von Krediten und bei der Einforderung von zusätzlichen Sicherheiten für Kredite von KMUs und von Privatpersonen zur Finanzierung des Kaufs einer eigenen Wohnung oder zum Bau eines eigenen Hauses einhalten und (Nicht-Fremdwährungs-) Kredite zu fairen Bedingungen an KMUs für Investitionen und an Privatpersonen zur Wohnraumbeschaffung für den Eigenbedarf bereitstellen.

  1. Managergehälter und -haftung

Im Falle staatlicher Unterstützungsmassnahmen hat der Staat ein Vorzugspfandrecht an Gehältern, Pensions- und Abfertigungsansprüchen gegenüber dem Management zur Sicherung der  Einhaltung der staatlichen Auflagen. Vorstandsgehälter müssen einzeln getrennt inklusive Pensions- und Abfertigungsansprüchen transparent gemacht werden. Gehalts-, Pensions- und Abfertigungsansprüche von Managern sind zu begrenzen. Falsche Anreizsysteme für ManagerInnen – wie etwa Stock Options – sind abzuschaffen.

  1. Volle Ausschöpfung aller Mitspracherechte bei staatlicher Beteiligung

Im Falle einer staatlichen Eigenkapitalstärkung sind jedenfalls die größtmögliche Einflussnahme der öffentlichen Hand hinsichtlich Geschäftstätigkeit der Bank sowie eine angemessene Beteiligung an künftigen Erträgen sicherzustellen. Eine Fortschreibung der öffentlichen Beteiligung an einem Kredit-/Bankinstitut nach der Sanierungsphase ist jedenfalls volkswirtschaftlich zu prüfen.

  1. Bevorzugung der öffentlichen Hand bei Dividendenausschüttung

Im Falle einer Sanierungsphase unter staatlicher Beteiligung ist eine „marktgerechte“ Vergütung  jedenfalls sicherzustellen. Die öffentliche Hand hinsichtlich der Ausschüttung von Gewinnbeteiligungen gegenüber den übrigen Gesellschaftern zu bevorzugen. Die Dividendenausschüttung ist ggf. überhaupt befristet für die Sanierungsphase einzustellen.

  1. Befristete Aussetzung des Börsehandels im Falle einer staatlichen Unterstützungsmaßnahme

Im Falle einer Eigenkapitalstärkung seitens der öffentliche Hand ist der Börsenhandel mit Wertpapieren des betroffenen Instituts zeitlich befristet auszusetzen, um kurzfristige Spekulationswellen zu verhindern.

9. Klare Richtlinien für „Bankenrettungen“

Nicht jede Bank ist es tatsächlich Wert, mit Steuergeldern gerettet zu werden. Dies gilt insbesondere für Banken, die „Nischengeschäfte“, etwa die Verwaltung und Veranlagung von Stiftungsvermögen von Superreichen, betreiben. Es ist nicht einzusehen, warum Steuermittel, die überwiegend von ArbeitnehmerInnen aufgebracht werden, zur Rettung derartiger Banken aufgewendet werden sollen.

 

Für die AUGE/UG

Robert Müllner