An die 11. Vollversammlung am 20.05.2008 der Kammer für Arbeiter und Angestellte Salzburg
Rechtliche Benachteiligung der MigrantInnen fördert Lohndumping Arbeitsmarktzugang für AsylwerberInnen gefordert Menschen, die in Gefahr sind, bei Einforderung dessen, was ihnen arbeitsrechtlich und kollektivvertraglich zusteht, nicht nur den Arbeitsplatz zu verlieren, sondern auch mit rechtlichen Konsequenzen bis hin zum Verlust des Aufenthaltsrechtes zu rechnen haben, sind wehrlose Opfer, wenn es um Lohndumping und illegale Beschäftigung geht. ArbeitnehmerInnen und ihre VertreterInnen, die gegen Lohndumping und illegale Beschäftigung sind, können nicht für die Beibehaltung der entsprechenden, diskriminierenden Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes sein. Darunter fällt auch ein Arbeitsmarktzugang für AsylwerberInnen. Die Arbeitsmöglichkeit wäre eine wichtige finanzielle wie vor allem auch menschliche Unterstützung während der Asylverfahren. Es ist auch wirtschafts-, sozial- und integrationspolitisch sinnvoller, Menschen, die legal hier leben, den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen, als zusätzliche SaisonarbeiterInnen nach Österreich zu holen. Durch ein Bleiberecht für integrierte AsylwerberInnen – z.B. nach einem Aufenthalt von fünf Jahren, gäbe es außerdem einen wirtschafts-, sozial- und integrationspolitischen Nutzen. Voraussetzung dazu ist, dass die Zuwanderungs- und Integrationspolitik in Österreich generell neu definiert wird. Für das Bleiberecht sollten jedoch klare Kriterien definiert werden Wesentliche Punkte dabei wären ein eigenen Aufenthaltstitel für Frauen inklusive sofortigem Arbeitsmarktzugang und die Herausnahme der Familienzusammenführung aus der Quote. Hier geht es um das Recht der Frauen auf ein eigenständiges existenzgesichertes, unabhängiges Leben sowie um das Recht auf Familienleben. Die AUGE/UG stellt daher den A N T R A G Die 11. Vollversammlung der AK- Salzburg fordert die Bundesregierung auf das Ausländerbeschäftigungsgesetzes dahingehend zu ändern, dass die Beschäftigungsbewilligungen für ausländische Arbeitskräfte in keinem Fall an das beschäftigende Unternehmen gebunden sein dürfen, sondern von Anfang an für die BeschäftigteN gilt. Sowie die arbeitsrechtliche Gleichstellung von MigrantInnen durch Abschaffung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes. Wer sich legal in Österreich aufhält, soll hier legal arbeiten dürfen. Für die AUGE/UG Robert Müllner |