An die 11. Vollversammlung am 20.05.2008 der Kammer für Arbeiter und Angestellte Salzburg
Für eine opt in Bestimmung bei der zentralen Speicherung der Gesundheitsakten. „Datenschutz ist wichtig, aber uns ist ein gläserner Patient lieber, als ein toter Patient“ (NÖ Patientenanwalt) So populistisch wird für die zentrale Speicherung sensibler Krankheitsdaten argumentiert. Die möglichen Auswirkungen des grassierende Datensammel- und Auswertungswahns auf das Leben der Menschen werden nicht erwähnt. Ein gut ausgebildeter Arzt, mit ausreichend Zeitressourcen wird mehr Leben retten als ELGA. Und die Statistiken, die mithilfe von Auswertungen aus den gesammelten Daten erstellt werden können, haben auch noch kein Leben gerettet, wenn nicht die richtigen Schlüsse gezogen und an den Ursachen gearbeitet wird. Ab 2012 soll der Elektronische Gesundheitsakt [ELGA] eingeführt werden. Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger mahnt bereits seit einiger Zeit beim Elektronischen Gesundheitsakt [ELGA] zur Vorsicht. Die Gesundheitsdaten der Menschen, die damit ab 2012 für Ärzte, Krankenhäuser und andere Leistungsanbieter jederzeit per EDV zugänglich sein sollen, dürften keinesfalls zentral gespeichert werden, warnte etwa der stellvertretende Generaldirektor des Hauptverbandes, Volker Schörghofer, bei einer Pressekonferenz.
Wir möchten auch auf die kürzlich
bekannt gewordenen Unregelmäßigkeiten bei der Weitergabe von
Gesundheitsdaten beim AMS verweisen. ELGA bedeute, dass alle wichtigen
medizinischen Daten wie Diagnosen, Behandlungen und Krankheitsverläufe
lebenslang zentral gespeichert würden. Überhaupt erscheint es zynisch diesen Akt Gesundheitsakt zu nennen, handelt es sich doch um einen Krankenakt. Diese sprachliche Beschönigung darf niemanden darüber hinwegtäuschen, dass es sich um sensible Daten handelt und dass es dem Patienten überlassen werden muss, zu entscheiden ob und welche Daten gespeichert werden. Niemand hätte bis vor kurzem etwas dagegen gehabt, wenn seine Impfdaten gespeichert werden. Denken sie jetzt an die Masernepidemie in Salzburg. Ganz schnell könnten Menschen, die sich aus welchen Gründen auch immer, gegen Impfungen entschieden haben mit ein paar mouseclicks identifiziert werden. UND DANN? Aufklärung, Zwangsimpfung, Quarantäne oder …? Und das sind „nur“ Masern. Der Staat hat nur begrenzte Rechte, den BürgerInnen aufzuzwingen, was gut für ihn ist! Aus diesem Grund muss es allen BürgerInnen eigenverantwortlich überlassen werden, ob und welche seiner Daten in das System eingespeichert werden. So entsteht ein großer Druck, die PatientInnen zu informieren und die Datenbanken gegen Missbrauch zu schützen, der besonders in so sensiblen Bereichen wie Diagnostik und Krankheit garantiert sein muss. Andernfalls sind die stigmatisiert, die bewusst die Löschung ihrer Gesundheitsdaten aus dem System einfordern müssen. Die AUGE/UG stellt daher den A N T R A G Die 11. Vollversammlung der AK- Salzburg fordert die Bundesregierung und dem Hauptverband auf, sollte im Juni der Entschluss zur Einführung der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) gefasst werden, muss die Entscheidung über das Einspeichern von Krankheitsdaten den BürgerInnen überlassen werden. Keinesfalls darf es dazu kommen, dass automatisch gespeichert wird, und die BürgerInnen sich bewusst gegen die Speicherung entscheiden müssen. Die opt in Regelung, also der bewusste Entscheid des Einzelnen ob und welche seiner Daten gespeichert werden, muss gesetzlich festgelegt werden. Für die AUGE/UG Gabi Wenghofer |