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An die 11. Vollversammlung am 20.05.2008

der Kammer für Arbeiter und Angestellte Salzburg

 

Selbst in den finstersten Zeiten unseres Staates schnüffelten die Regimes weniger als der heutige Überwachungsstaat!

Datentschutz in Österreich: "Ein glattes Nicht-Genügend"

 

Bilanz zum Datenschutz in Österreich: „Grundrechtsbeseitigung mit Kreuzerlformular“

Letztes Jahr traten in Österreich einige Gesetzesänderungen in Kraft, die den Datenschutz beschnitten. Ob Vorratsdatenspeicherung, Überwachung von Internet- sowie Handy-Kommunikation, Flugpassagierdatenspeicherung oder Novelle der Gewerbeordnung, alles dient laut Gesetzgeber dem Kampf gegen den Terrorismus bzw. der Ortung von Verunfallten in Bergen.

Die Arge Daten zog anlässlich des Europäischen Datenschutztages am 28.1.2008 Bilanz: die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) zeige welches Interesse an Schutz der Privatsphäre besteht. Die veröffentlichten Abfrageformulare zeigen, dass es keinen Schutzmechanismus mehr gibt: „Ein einfaches Ankreuzen einer vorgegebenen Abfragemöglichkeit durch ein beliebiges Polizeiorgan reicht aus, den jeweiligen Telekommunikationsbetreiber zur Auskunftserteilung zu verpflichten.“ Sprunghaft angestiegen ist seit Jahresbeginn der Abfragegrund „Selbstmordgefahr“.

Vorratsdatenspeicherung - eine sicherheitspolitische Sackgasse

Permanentüberwachung von Telefonverbindungen, eMail und SMS gefährden Grundfreiheiten - mit Grundwerten einer offenen Gesellschaft unvereinbar - Wirtschaftsspionage wird auf Knopfdruck möglich - Redaktions-, Anwalts- und Ärztegeheimnis gehen verloren - massive wirtschaftliche Belastung droht - viele Umgehungsmöglichkeiten

Permanentüberwachung von Telefon und Internet

Unter dem Schlagwort "Vorratsdatenspeicherung" sollen in Zukunft alle per Telefon, SMS oder eMail zustande gekommenen Kommunikationsverbindungen mindestens ein Jahr (auf Vorrat) gespeichert werden. Es soll damit möglich sein auch nachträglich die Kontakte einer Person oder eines Unternehmens zu analysieren und offen zu legen.

Im Falle diffuser Bedrohungsbilder, wie Terrorismus oder "organisierte Kriminalität" könnte damit flächendeckend das Kommunikationsverhalten aller Bürger offengelegt und ausgeforscht werden.

Die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung lässt sich nicht mit EU-Recht rechtfertigen, geht die in Österreich diskutierte Fassung über das Ziel beträchtlich hinaus. Diese ist nicht nur auf den Bereich der organisierter Kriminalität beschränkt, sondern ist undifferenziert bei sämtlichen Delikten, die mehr als 1 Jahr Freiheitsentzug bedeuten würden, einsetzbar. Auch wenn die Umsetzung derzeit aufgeschoben wurde, lässt die politische Diskussion nicht Gutes erahnen. „Kritische Bürger oder Beamte könnten nicht mehr unbeobachtet Redaktionen anrufen, Rechtsanwaltkanzleien müssen damit rechnen, dass Klientenlisten angelegt werden, Patienten müssen bei Anrufen rechnen, dass die Information welchen Facharzt sie wie oft konsultiert haben, in falsche Hände gerät.“

Nahezu unbekannt ist die im November beschlossene Novelle der Gewerbeordnung: ab sofort müssen sich auch Unternehmen in den Dienst der „Terrorismusbekämpfung“ stellen. Die neuen Bestimmungen verpflichten zu Identitätsfeststellung, Überwachungs- und Meldepflichten – v.a. von „politisch exponierten Personen“, die unter dem Verdacht von Terrorfinanzierung und Geldwäsche stehen. Definiert wird dieser Personenkreis durch die Interneteinrichtung „world-check“, bei der derzeit weltweit die personenbezogenen Daten von 300.000 Menschen verarbeitet werden.

Aber auch die Projekte aus der Schwarz-Blauen Koalition wirken, wie z.B. die Bildungsdokumentation, die auf 60 Jahre sensible Daten speichert. Zusätzlich gibt es eine rechtswidrige Beschränkung der Betroffenenrechte auf Auskunft und Richtigstellung. Für die Arge Daten erhält diese Novelle „ein glattes `Nicht genügend`“.

Schon Ende Oktober 2007 verlautbarte die Regierung in einem gemeinsamen Vortragspapier die Vorbildwirkung Österreichs: „Gerade in diesem Gebiet kann Österreich durch die 'Online-Durchsuchung' Vorbild für die anderen europäischen Staaten sein." Und das ist Österreich auch: die Datenschutzvereinigung Privacy International stufte Österreich 2007 (noch vor der SPG-Novelle) um zwei Stufen in der siebenteiligen Werteskala zurück. Auch der Datenschutzrat wird ob seiner parteipolitischen Umklammerung kritisiert: „Zunehmend konzentrieren sich die Beratungen des Datenschutzrates darauf, wie die schlimmsten Grundrechtsverletzungen schöngeredet werden können.“ (Hans G. Zeger, Mitglied des Datenschutzrates)

Auch in Wien wird derzeit an einer Novelle gebastelt: bei der Novelle des Wiener Sozialhilfegesetzes soll Privatleben von Angehörigen und MitbewohnerInnen offengelegt werden, auch wenn kein Zusammenhang mit der Sozialhilfe besteht. Für die Arge Daten werden damit SozialhilfeempfängerInnen zu Menschen zweiter Klasse degradiert. Damit werden die Grundrechte jener Menschen eingeschränkt, die sich am wenigsten dagegen wehren können. „Der Grundsatz `keine Daten – keine Sozialhilfe´ wird künftig offenbar ein Leitsatz der Wiener Sozialpolitik werden.“

Weiters bedeutet die Umsetzung dieser Gesetze eine Verschwendung von Steuergeldern, die in anderen Bereichen sinnvoller eingesetzt werden könnten.

In Deutschland muss demnächst das Bundesverfassungsgericht über die größte bisher eingebrachte Datenschutzbeschwerde entscheiden: mehr als 30.000 Menschen klagen gegen Vorratsdatenspeicherung und Scannen von Autokennzeichen, die anschließend mit Fahndungslisten abgeglichen werden, die für die KlägerInnen gegen das Post- und Fernmeldegeheimnis verstoßen. Ricardo Cristof Remmert-Fontes: „Das ist ein massiver Eingriff in die Privatsphäre und gleichzeitig Teil eines ganzen Trends“.

 Mit Grundwerten einer offenen Gesellschaft unvereinbar

Art. 10a des Staatsgrundgesetzes (StGG) garantiert das Recht auf unbeobachtete elektronische Kommunikation (Kommunikationsgeheimnis), das auch das Recht umfasst, unbeobachtet seinen Kommunikationspartner auswählen zu dürfen.

Eine offene, demokratische Gesellschaft lebt davon, dass Menschen unbeobachtet, unkommentiert und unzensuriert Ideen und Meinungen austauschen. Innovationen, neue Geschäftsideen aber auch kreative Lösungen entstehen oft erst durch Diskussion unausgegorener, oft missverständlicher Ideen.

Das Wissen der permanenten Beobachtung, die Gefahr ein bestimmtes Kommunikationsverhalten rechtfertigen zu müssen, schränkt die Bereitschaft zur offenen Kommunikation ein.

Wesentlicher Teil der Kommunikation ist auch die freie Wahl seiner Gesprächspartner, sei es am Telefon oder Internet. Aus gutem Grund verbietet daher das Telekommunikationsgesetz die Speicherung von Verbindungsinformationen, also wer mit wem wielange telefoniert hat. Nur bis Abschluss der Abrechnung dürfen Telefonanbieter diese Daten aufbewahren, dürfen sie aber nicht zu anderen Zwecken auswerten oder analysieren.

Die ÖsterreicherInnen wurden von Politikern wie Schüssel oder Gorbach bewusst belogen und in die Irre geführt, wenn behauptet wird, dass schon heute "Verbindungsdaten sechs Monate aufbewahrt werden" (O-Ton Dr. Schüssel) oder dass das Speichern der Verbindungsdaten bloß ein geringfügiger, quasi zu vernachlässigender Grundrechtseingriff ist (BM a.D. Gorbach).

Wirtschaftsspionage wird auf Knopfdruck möglich

Kontakte, insbesondere in der Wirtschaft sind heute die Triebfeder des Erfolgs. Zu wissen, wer welche Kunden hat, wer wem ein Angebot stellt und wer eventuell bei einem Mitbewerber Alternativofferte einholt, kann den Wettbewerb entscheidend beeinflussen. Aus der Frequenz, wie oft jemand welche Telefonnummer anruft, lässt sich leicht auf den Status des Betroffenen zurückschießen, Kunden werden den Kundendienst, Interessenten den Verkauf usw. anrufen. Diese Angaben reichen, um sich ein Bild über das wirtschaftliche Netzwerk eines Unternehmens zu machen.

Plant der Inhaber den Unternehmensverkauf oder eine groß angelegte Kooperation wird dies aus den Telefonkontakten genauso erkennbar sein, wie Verlust oder Zustrom von Kunden.

Redaktions-, Anwalts- und Ärztegeheimnis gehen verloren

Kritische Bürger oder Beamte könnten nicht mehr unbeobachtet Redaktionen anrufen, Rechtsanwaltskanzleien müssen damit rechnen, dass Klientenlisten angelegt werden, Patienten müssen bei Anrufen rechnen, dass die Information welchen Facharzt sie wie oft konsultiert haben, in falsche Hände gerät.

Speicherung mit falschen Argumenten gerechtfertigt

Vielfach wird behauptet, dass ja nur die Daten aufgehoben, nicht jedoch ausgewertet würden.

Tatsache ist, dass ein nichtverwerteter Datenfriedhof keinen Sicherheitsgewinn bringen würde. Es müssten daher umfangreiche und teure Auswertungseinrichtungen angeschafft werden. Schon in der Vergangenheit zeigte sich regelmäßig, dass einmal aufgebaute Datenbestände auch für andere Zwecke genutzt werden. Wenn es keinen Terroranschlag gibt, könnte man doch damit sehr gut nach "organisiertem Verbrechen", Geldwäsche, Menschen- und Drogenhandel, Asylmissbrauch, Sozialhilfemissbrauch, Steuerhinterziehung oder Verkehrsübertretungen forschen. Je geringfügiger das Delikt, desto höher auch die Erfolgschancen, da niemand bei Schnellfahren (zu rascher Funkzellenwechsel) Sicherheitsmaßnahmen gegen Überwachung trifft.

Bei diesen Auswertungen ist jedenfalls auch mit Zufallsfunden zu rechnen ("Das ist ja interessant, dass der Beamte XY 5mal die ABC-Nachrichtenredaktion angerufen hat"), die dann zu weiterer Überwachung motivieren.

Fest steht, schon um bei gezielten Überwachungen einen positiven Treffer (Täter) zu landen, müssen Daten von mehreren tausend unschuldigen Personen ausgewertet werden, bei der geplanten ziellosen Überwachung wird das Kommunikationsverhalten hunderttausender Personen offengelegt.

Aberwitzige Kosten sind zu erwarten

In Österreich bestehen rund 12-14 Millionen Telefonanschlüsse, die etwa 20-40 Mrd. Telefonanrufen pro Jahr entsprechen, rund 40 Mrd. Mails werden jährlich verschickt bzw. empfangen. Zieht man die derzeit gültige Überwachungskostenverordnung (BGBl II 322/2004) heran, käme man bei flächendeckender Auswertung ("Gefahrenanalyse, Gefahrenabwehr und Gefahrenerforschung") rasch zu Beträgen von mehreren hundert Millionen bis einigen Milliarden EUR. Stehen doch den Telekomunternehmen Kostenersätze von 64,- EUR/Telefonnummer (Einrichtung) und 6,50 EUR pro Tag und Nummer zu.

Wie hoch die Kosten tatsächlich wären kann nicht endgültig festgestellt werden, da derzeit kein Kostenersatz für die Maildatenaufzeichnung (Absender und Empfänger eines Mails) festgelegt wurde. Derartige Aufzeichnungen passieren derzeit überhaupt nicht und müssten von den Internetprovidern erst neu eingerichtet werden. Nimmt man nur einen Kostenersatz von 1 Cent/pro Datensatz an, wären das immerhin 2-400 Millionen EUR pro Jahr.

Viel geringer werden die Kosten nicht sein können, da ja besondere Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden müssten, die ein irrtümliches Löschen oder Überschreiben der Aufzeichnungen verhindern. Bisher führte der Verlust von Verbindungsdaten bloß dazu, dass bestimmte Telefonleistungen nicht abgerechnet werden konnten und die Telekomfirmen mussten daher die Datensicherheit nur so hoch ansetzten, wie das wirtschaftliche Ausfallsrisiko betrug. Es wäre unsinnig gewesen mehr Sicherheitsmaßnahmen zu setzen, als durch den Erlös bei der Abrechnung der Verbindungsdaten zu erwarten gewesen wäre. Eine verpflichtende Vorratsdatenspeicherung würde jedoch lückenlose Aufzeichnung und damit wesentlich teurere Sicherheitsmaßnahmen bedingen.

Fest steht, dass diese viele hundert Millionen EUR teure Überwachung von den BürgerInnen zu bezahlen sein wird. Ob als SteuerzahlerIn in Form von Rückvergütungen an die Telefongesellschaften oder durch höhere Telefongebühren, ist offen. Vermutlich wird es zweiteres sein, lassen sich doch auf diesem Weg die Kosten leichter verschleiern.

Kommt diese Form der Überwachung sollten jedoch Internetprovider und Telekomunternehmen den Überwachungskostenanteil auf ihren Rechnungen transparent machen.

Die AUGE/UG stellt daher den

A N T R A G

Die 11. Vollversammlung der AK- Salzburg fordert die Bundesregierung auf, die bisherigen weit überzogenen Schnüffelgesetze umgehend zurückzunehmen.

Die Vollversammlung beschließt weiters:

Um den Druck aus der Bevölkerung diesbezüglich zu erhöhen, wird in den kommenden Ausgaben des MAKAZIN’s einschlägige Informationen der Arge Daten die Überwachungsmöglichkeiten betreffend ausführlich veröffentlicht.

Für die AUGE/UG

Robert Müllner