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Alternative und Grüne GewerkschafterInnen /

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Salzburg
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An die 11. Vollversammlung am 20.05.2008

der Kammer für Arbeiter und Angestellte Salzburg

 

Ungleichbehandlung von Teilzeitarbeitskräften beseitigen

In der Teilzeitarbeitsrichtline (RL 97/81/EG) wird unter Ziel § 1 Diese Rahmenvereinbarung soll

a)     die Beseitigung von Diskriminierungen von Teilzeitbeschäftigten sicherstellen und die Qualität der Teilzeitarbeit verbessern;

b)     die Entwicklung der Teilzeitarbeit auf freiwilliger Basis fördern und zu einer flexiblen Organisation der Arbeitszeit beitragen, die den Bedürfnissen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer Rechnung trägt

ausgeführt.

Weiters wird bei Begriffsbestimmungen ausgeführt: § 3 Im Sinne dieser Vereinbarung ist 1. „Teilzeitbeschäftigter“ ein Arbeitnehmer, dessen normale, auf Wochenbasis oder als Durchschnitt eines bis zu einem Jahr reichenden Beschäftigungszeitraumes berechnete Arbeitszeit unter eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten liegt.

Aus diesen Vorgaben der europäischen Union geht klar hervor, dass die Änderungen über Teilzeitbeschäftigte, welche seit 1.1.2008 in Österreich in Kraft sind, ein klarer Verstoß gegen die von der europäischen Union geforderte Beseitigung der Diskriminierung von Teilzeitkräften darstellt.

Nicht nur, dass es wiederum zum größten Teil nur weibliche ArbeitnehmerInnen trifft, welche bis auf wenige Ausnahmen bereits bei der Entlohnung von gleicher Tätigkeit/Arbeit um einen erheblichen Teil weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen, werden mit Inkrafttreten der neuen Teilzeitbestimmungen die Arbeitsspitzen auf dem Rücken der weiblichen ArbeitnehmerInnen ausgetragen. Selbst Überstunden werden nur mit einem Zuschlag von 25% abgegolten und auch nur dann, wenn es am Ende des Quartals keine Möglichkeit der Vergütung in Freizeit mehr gibt. Auch dies stellt eine klare Diskriminierung dar.

 Die AUGE/UG stellt daher den

A N T R A G

Die 11. Vollversammlung der AK- Salzburg fordert die Bundesregierung auf, nach dem Gleichstellungsprinzip Teilzeitarbeitskräfte rechtlich den Vollzeitarbeitskräften anzupassen und die Ungleichbehandlung, wie durch die europäische TeilzeitarbeitsRL gefordert, abzustellen.

Für die AUGE/UG

Robert Müllner