Alternative und Grüne GewerkschafterInnen / UG Salzburg
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An die 10. Vollversammlung am 23.10.2007

der Kammer für Arbeiter und Angestellte Salzburg

 

Änderung des Nachtschwerarbeitsgesetztes

Nachtarbeit mit pflegebedürftigen Menschen - krank, alt oder behindert - ist Schwerarbeit.

Die derzeitige Gewährung des Zeitguthabens von zwei Stunden entspricht nicht mehr den herrschenden Bedingungen in Krankenhäusern, Pflege- und Betreuungseinrichtungen.
Die Leistungsanforderungen an das Pflegepersonal sind gestiegen, die Betreuungsschlüssel sind knapp bemessen. Aus diesem Grund ist die im §2 Abs. 1 aufgeführte Aufzählung überholt.
Alle anderen Abteilungen und Einrichtungen nur durch den Kollektivvertrag in das Regelwerk zu integrieren entspricht nicht dem Schutz der Arbeitnehmer, die ebenfalls Schwerarbeit leisten.

Aus diesem Grund fordern wir eine Novellierung des Nachtschwerarbeitergesetzes

Unsere Intention ist es, die Nachtarbeit im Pflege- und Betreuungsbereich als besondere Erschwernis zu bewerten und den ArbeitnehmerInnen die zwischen
22 Uhr bis 6 Uhr mindestens sechs Stunden beschäftigt sind zum Zeitguthaben nach §3 zu verhelfen.

 Die AUGE/UG stellt daher den

A N T R A G

Die 10. Vollversammlung der AK- Salzburg fordert den Gesetzgeber auf, das Bundesgesetz über Schutzmaßnahmen für Nachtschwerarbeiter zu ändern. Damit sollen allen Pflegepersonen, die zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr mindestens sechs Stunden beschäftigt sind das Zeitguthaben des §3 zustehen.

Für die AUGE/UG

Gabi Wenghofer


 

 

Nachtarbeit mit pflegebedürftigen Menschen - krank, alt oder behindert - ist Schwerarbeit.

Die derzeitige Gewährung des Zeitguthabens von zwei Stunden entspricht nicht mehr den herrschenden Bedingungen in Krankenhäusern, Pflege- und Betreuungseinrichtungen.
Die Leistungsanforderungen an das Pflegepersonal sind gestiegen, die Betreuungsschlüssel sind knapp bemessen. Aus diesem Grund ist die im §2 Abs. 1 aufgeführte Aufzählung überholt.
Alle anderen Abteilungen und Einrichtungen nur durch den Kollektivvertrag in das Regelwerk zu integrieren entspricht nicht dem Schutz der Arbeitnehmer, die ebenfalls Schwerarbeit leisten.

Aus diesem Grund fordern wir eine Novellierung des Nachtschwerarbeitergesetzes

Unsere Intention ist es, die Nachtarbeit im Pflege- und Betreuungsbereich als besondere Erschwernis zu bewerten und den ArbeitnehmerInnen die zwischen
22 Uhr bis 6 Uhr mindestens sechs Stunden beschäftigt sind zum Zeitguthaben nach §3 zu verhelfen.

 

 

Die AUGE/UG stellt daher den

 

A N T R A G

 

Die 10. Vollversammlung der AK- Salzburg fordert den Gesetzgeber auf, das Bundesgesetz über Schutzmaßnahmen für Nachtschwerarbeiter zu ändern. Damit sollen allen Pflegepersonen, die zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr mindestens sechs Stunden beschäftigt sind das Zeitguthaben des §3 zustehen.

 

 

Für die AUGE/UG

 

 

 

 

Gabi Wenghofer