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An die 10. Vollversammlung am 23.10.2007 der Kammer für Arbeiter und Angestellte Salzburg
Änderung des Nachtschwerarbeitsgesetztes Nachtarbeit mit pflegebedürftigen Menschen - krank, alt oder behindert - ist Schwerarbeit.
Die derzeitige
Gewährung des Zeitguthabens von zwei Stunden entspricht nicht mehr den
herrschenden Bedingungen in Krankenhäusern, Pflege- und
Betreuungseinrichtungen. Aus diesem Grund fordern wir eine Novellierung des Nachtschwerarbeitergesetzes
Unsere Intention
ist es, die Nachtarbeit im Pflege- und Betreuungsbereich als besondere
Erschwernis zu bewerten und den ArbeitnehmerInnen die zwischen Die AUGE/UG stellt daher den A N T R A G Die 10. Vollversammlung der AK- Salzburg fordert den Gesetzgeber auf, das Bundesgesetz über Schutzmaßnahmen für Nachtschwerarbeiter zu ändern. Damit sollen allen Pflegepersonen, die zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr mindestens sechs Stunden beschäftigt sind das Zeitguthaben des §3 zustehen. Für die AUGE/UG Gabi Wenghofer
Nachtarbeit mit pflegebedürftigen Menschen - krank, alt oder behindert - ist Schwerarbeit. Die derzeitige
Gewährung des Zeitguthabens von zwei Stunden entspricht nicht mehr den
herrschenden Bedingungen in Krankenhäusern, Pflege- und
Betreuungseinrichtungen. Aus diesem Grund fordern wir eine Novellierung des Nachtschwerarbeitergesetzes Unsere Intention ist
es, die Nachtarbeit im Pflege- und Betreuungsbereich als besondere
Erschwernis zu bewerten und den ArbeitnehmerInnen die zwischen
Die AUGE/UG stellt daher den
A N T R A G
Die 10. Vollversammlung der AK- Salzburg fordert den Gesetzgeber auf, das Bundesgesetz über Schutzmaßnahmen für Nachtschwerarbeiter zu ändern. Damit sollen allen Pflegepersonen, die zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr mindestens sechs Stunden beschäftigt sind das Zeitguthaben des §3 zustehen.
Für die AUGE/UG
Gabi Wenghofer
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