Alternative und Grüne GewerkschafterInnen / UG Salzburg
C/O Robert Müllner, Samstraße 30, 5023 Salzburg, Tel: 0676 / 911 10 09
mail: robert.muellner@auge-ug.at / home: www.auge-ug.at

 


An die 10. Vollversammlung am 23.10.2007

der Kammer für Arbeiter und Angestellte Salzburg

 

Die geplante AlVG Novelle ist ArbeitnehmerInnenfeindlich

 

So wie es ausschaut, haben wir die Novelle mit den meisten und gravierendsten Verschlechterungen für Arbeitslose vor uns und das "zufälligerweise" mit einer auf knapp 2 Wochen verkürzten Begutachtungszeit.

Kommt diese Novelle so wie geplant, bedeutet sie eine Fortschreibung und Verschärfung der neoliberalen und gewalttätigen Politik von Minister Bartenstein gegen die Arbeitssuchenden. Diese Novelle betrifft nicht nur die aktuelle erwerbsarbeitslosen Menschen sondern alle ArbeitnehmerInnen.

Diese Novelle bedeutet langfristig einen steigenden Druck auf einen großen Teil der in einem fixen Arbeitsverhältnissen stehenden Menschen, weil durch den steigenden Druck auf Arbeitslose, jeden Job, auch schlechtest bezahlte, anzunehmen letztlich auch der Lohndruck auf die verbliebene Stammbelegschaft bzw. Arbeitsdruck steigen wird. Die "Beschäftigungsverhältnisse" in "sozialökonomischen Betrieben" werden nun mit Sperre bedrohbar.

Gerade die heftig umstrittenen "gemeinnützigen Personalüberlasser" dienen zum Lohndumping und auch dass nun reguläre Arbeitsvermittler vollen Zugriff auf Arbeitssuchende unter Sperrdrohung erhalten wird reguläre Arbeitsverhältnisse weiter unterminieren. Praxis war ja schon, dass ein guter Job von einem Personalvermittler ausgeschrieben wird und dann dieser nicht mehr frei ist (oder nie war), ein deutlich schlechterer angeboten wurde und bei Ablehnung dieses faulen Angebots nach Meldung beim AMS dem Arbeitssuchende das Geld gesperrt wurde.

Bereits jetzt sind 20 % der beim AMS gemeldeten Stellen von Personalvermittlern ausgeschrieben, dieser Anteil wird deutlich steigen und ist auch offizielles Ziel im Regierungsprogramm (Koalititionsübereinkommen). Bei einer Informationsveranstaltung des AMS Wien vor dem Sommer wurde von einem Vertreter der Personalvermittler den UnternehmerInnen dargelegt, dass der große Vorteil der Personalvermittler/überlasser sei, dass kollektivvertragliche Überzahlungen und sonstige zusätzliche Sozialleistungen eingespart werden können.

Es werden durch das AMS auch die prekär Beschäftigten, die ja auch immer wieder beim AMS als arbeitslos gemeldet sind, unter noch größeren Druck geraten.
 Z.B mit folgenden Verschlechterungen

  • § 7: Zwang zur Teilzeitarbeit (20/16 Stunden)!
     

  • § 9: private Vermittler im Verwaltungsrecht! Das ist rechtlicher Sprengstoff!
     

  • § 9: weitere Erhöhung der Zumutbarkeit von Wegzeiten von MEHR ALS ZWEI STUNDEN täglich.
     

  • § 9: Zwang zum SÖB-Arbeitsplatz zur Entlohnung unter der NSH!
     

Weiters sollen nun nach § 9 ("Arbeitswilligkeit" jene gesperrt werden können, die durch "einen vom Arbeitsmarktservice beauftragen, die Arbeitsvermittlung im Einklang mit den Vorschriften der §§ 2 bis 7 des Arbeitsmarktförderungsgesetzes (AMFG), BGBl. Nr. 31/1969, durchführenden Dinestleister vermittelte zumutbare Beschäftigung anzunehmen" weigern. Also durch Personalvermittler angebotene Stellen ablehnen.

Verschärft wird die Zumutbarkeit in Bezug auf

Wegzeiten: Sollte diese "tunlich nicht mehr als ein Viertel der durchschnittlichen täglichen Normalarbeitszeit betragen" soll nun "JEDENFALLS zwei Stunden" als zumutbar gelten, auch bei Teilzeitjobs, wenn in kürzerer Entfernung kein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

 Die AUGE/UG stellt daher den

A N T R A G

Die 10. Vollversammlung der AK- Salzburg fordert die Bundesregierung auf, die geplante AlVG in wesentlichen Teilen so nicht umzusetzen.

Die BAK ist aufgefordert, entsprechende Abänderungsvorschläge im Sinne der ArbeitnehmerInnen zu machen.

Für die AUGE/UG

Robert Müllner