Alternative und Grüne GewerkschafterInnen / UG Salzburg
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An die 10. Vollversammlung am 23.10.2007

der Kammer für Arbeiter und Angestellte Salzburg

 

Für eine gerechte Verteilung

 

Gewinnbeteiligung bedeutet eine zusätzlich zu Lohn und Gehalt erfolgsabhängige Zuwendung für MitarbeiterInnen, die sofort  über die  Mittel verfügen können. Kapitalbeteiligungen hingegen binden Mittel im Unternehmen auf längere Zeit in Form von Belegschaftsaktienaktien, Stillen Beteiligungen, GmbH-Beteiligungen, etc. ArbeitnehmerInnen übernehmen dabei einen Teil des Unternehmensrisikos.

Gewinn- und Kapitalbeteiligung werden in der gegenwärtigen politischen Diskussion gerne als einzige Lösung für eine immer brisanter werdende verteilungspolitischen Schieflage zwischen stagnierenden Löhnen und Gehältern und steigenden Gewinnen vorgeschlagen. Auch die Bundesregierung plant einen weiteren Ausbau der Modelle in Österreich. Die grundsätzliche Problematik solcher Modelle wird in der gegenwärtigen politischen Diskussion aber gerne verschwiegen. Diese besteht darin, dass sie keine Lösung der verteilungspolitischen Schieflage gewährleisten. Im Gegenteil, sowohl die Gewinn- als auch die Kapitalbeteiligung sind ein Minderheitenprogramm. An den gegenwärtigen Modellen zur Kapital- und Gewinnbeteiligung profitieren vor allem gut qualifizierte, überwiegend männliche ArbeitnehmerInnen in großteils börsennotierten Industrie- und Finanzdienstleitungsunternehmen. Die Masse der unselbstständig Beschäftigten in Klein- und Mittelbetrieben, in nicht gewinnorientierten sozialen Dienstleitungsunternehmen oder im öffentlichen Dienst gehen dabei jedoch leer aus bzw. finanzieren mit ihren Steuergeldern Möglichkeiten, die sie selbst nicht in Anspruch nehmen können.  Die derzeitige Ausgestaltung der Modelle führt eher dazu, dass sich bestehende Einkommensunterschiede, insbesondere jene zwischen Frauen und Männern, niedrig und höher Qualifizierten, atypischen und im Normalarbeitsverhältnis Beschäftigten  noch vergrößern.

Entscheidend bei der Gestaltung und Bewertung der Modelle zur Gewinn- und Kapitalbeteiligung ist aber nicht nur, welche Beschäftigtengruppen davon profitieren, sondern auch ob diese an Stelle des kollektivvertraglichen Lohns bzw. von Lohnerhöhungen oder zusätzlich zum Lohn ausbezahlt werden.  Nur letztere Variante würde zu einer Umverteilung von Gewinn und Vermögenseinkommen hinzu Arbeitseinkommen führen. Die erste Variante würde einer Flexibilisierung der Lohn- und Gehaltsstrukturen gleichkommen, die Arbeitsgeber in Europa seit längerem fordern. Dies ist allerdings mit der Gefahr des Lohnverzichts verbunden, weniger Lohn würde gegen vage Versprechen auf zukünftige Kapitaleinkommen eingetauscht werden.

 Die AUGE/UG stellt daher den

A N T R A G

Die 10. Vollversammlung der AK- Salzburg fordert die Bundesregierung auf eine verstärkte Information und Schulung für ArbeitnehmerInnen über neue Möglichkeiten, Rechte und Risiken des geplanten Ausbaus der Mitarbeiter- und Kapitalbeteiligung zu gewährleisten.

Andere, gerechtere Modelle zum Ausgleich des Auseinanderdriftens der Lohn- und Gewinnquoten (wie beispielsweise Kollektivvertragslöhne, die den steigenden Unternehmensgewinnen entsprechen, ein Mindestlohngesetz, eine steuerliche Entlastung der Löhne und Gehälter sowie eine verstärkte Besteuerung von Unternehmensgewinnen) von der alle Beschäftigtengruppen profitieren können, zu entwickeln.

Anstatt eine Ausweitung der bereits bestehenden Einkommensunterschiede zwischen den Geschlechtern, zwischen niedriger und höher Qualifizierten und zwischen atypisch Beschäftigten und jenen im Normalarbeitsverhältnis zu fördern, Maßnahmen zu entwickeln, um diesen entgegenzuwirken.

Für die AUGE/UG

Müllner Robert