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An die 10. Vollversammlung am 23.10.2007 der Kammer für Arbeiter und Angestellte Salzburg
Änderung der Jugendwohlfahrts- Wohnformen-Verordnung
Im Gesetz vom 29. März 2000, LGBl Nr 55, Jugendwohlfahrts -Wohnformen -Verordnung und in der 52. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 16. Juli 2007, mit der die Jugendwohlfahrts -Wohnformen -Verordnung geändert wird, werden weder beim Einstufungsschema, noch bei der Bemessung der Arbeitsstunden der seit der Satzung geltende BAGS Kollektivvertrag berücksichtigt. Dies führt am Beispiel der Arbeitszeitverkürzung auf 38 Stunden laut BAGS Kollektivvertrag zu großen Differenzen in der Bemessung der Betreuungsstunden, die zu Lasten der Mitarbeiter und damit auch zu Lasten der Klienten geht. Die AUGE/UG stellt daher den A N T R A G Die 10. Vollversammlung der AK- Salzburg fordert die Landesregierung auf, den seit der Satzung geltenden BAGS Kollektivvertrag in die Wohnformen-Verordnung ein zu arbeiten und vor allem die Arbeitszeitverkürzung zu berücksichtigen. Für die AUGE/UG Gabi Wenghofer |