Alternative und Grüne GewerkschafterInnen / UG Salzburg
C/O Robert Müllner, Samstraße 30, 5023 Salzburg, Tel: 0676 / 911 10 09
mail: robert.muellner@auge-ug.at / home: www.auge-ug.at

 


An die 9. Vollversammlung am 24.05.2007

der Kammer für Arbeiter und Angestellte Salzburg

 

1000 € Mindestlohn einführen

Es gibt immer noch zahlreiche Branchen, in denen seitens der ArbeitgeberInnen keine Bereitschaft besteht, gerechte und Existenz sichernde Löhne an MitarbeiterInnen zu zahlen. In über vierzig Berufsfeldern existieren Löhne unter
€ 1000 brutto für eine Vollerwerbstätigkeit. In vielen davon liegen die Mindestlöhne sogar unter € 900,- im Monat. Beispiele dafür sind OrdinationsgehilfInnen bei ZahnärztInnen und DentistInnen. NotariatsgehilfInnen, BlumenbinderInnen, ungelernte FleischhauerInnen in den ersten Berufsjahren, Angestellte der Lauda-Air, BäckergehilfInnen oder ZeitungszustellerInnen erhalten einen Kollektivvertragslohn, von dem ein Mensch in unseren Regionen nicht leben kann.

Gegenwärtig verdienen ca. 5% der unselbständig erwerbstätigen Menschen weniger als Euro 7,-/Stunde (brutto). Ein Mindestlohngesetz sollte sicherstellen, dass kein Mensch in Österreich für weniger als Euro 7,- pro Stunde arbeiten muss. Der Mindestlohn soll jährlich an die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes angepasst werden.

Das Mindestlohngesetz wäre auch ein wichtiger Schritt gegen die sogenannten ‚Working poor’, aber allein noch nicht ausreichend. Es bedarf ebenso einer Vereinheitlichung des ArbeitnehmerInnenbegriffs, der alle ‚Freien DienstnehmerInnen’ und einen großen Teil der ‚Neuen Selbständigen’ umfasst.

Der Mindestlohn soll nicht die Kollektivverträge ersetzen, sondern sie nach unten absichern. Er wäre damit Ausdruck gesellschaftspolitischer Zielsetzung, wonach derzeit niemand für weniger als Euro 7,- pro Arbeitsstunde arbeiten soll.

Bereits im vergangenen Jahr gab es Absichtserklärungen einen Mindestlohn in Höhe von 1.000 Euro in einem Generalkollektivvertrag zu fixieren. Da sich die Fixierung in einem Generalkollektivvertrag bislang nicht konkretisiert, müssen andere Wege überlegt werden.

Wenn ein Generalkollektivvertrag in nächster absehbarer Zeit nicht verwirklicht werden kann, muss die Bundesregierung aufgefordert werden, gesetzliche Schritte zu unternehmen.

 Die AUGE/UG stellt daher den

A N T R A G

Die 9. Vollversammlung der AK- Salzburg fordert die Sozialpartner auf, rasche Schritte in Richtung eines Generalkollektivvertrages mit einer Mindestlohnfestsetzungen von 1.000 € zu unternehmen.

Sollten diese Schritte in nächst absehbarer Zeit zu keinem Ergebnis führen, wird die Bundesregierung aufgefordert, Schritte zu einem gesetzlichen Mindestlohn einzuleiten.

Für die AUGE/UG

Müllner Robert