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An die 7. Vollversammlung am 11.05..2005 der Kammer für Arbeiter und Angestellte Salzburg
Raubrittertum von Stadtbus und Wachdienst schnellstens beenden! Kontrollieren und Strafen ja, jedoch nicht in diesem unzumutbaren Ausmaß!
Wie
aus unzähligen LeserInnenbriefen und Beschwerden in der AK hinlänglich
bekannt, wurde im letzten Jahr das Raubrittertum bei den Kontrollen im
öffentlichen Verkehr wieder eingeführt. Zum zweiten sind die festgesetzten Strafen und Mahngebühren unzumutbar hoch, und stehen in keinem nachvollziehbaren Verhältnis zu den Fahrscheinkosten bzw. vergleichbaren Vergehen. Wenn z.B. im Straßenverkehr ein Strafmandat € 21,--kostet, so beträgt diese Strafe beim Schwarzfahren in der Regel € 75,--. Nur wenn man sofort im Bus während der Kontrolle bar bezahlen kann, bleibt es bei € 60,--, sonst sind per Zahlschein € 75,-- (plus Fahrschein) fällig. Da in den seltensten Fällen jemand € 60,-- in bar mitführt, werden wohl in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle insbesondere bei Schülern und Jugendlichen € 75,-- per Zahlschein fällig. Zusätzlich ist es auch die Höhe des Verwaltungszuschlages wegen Mahnung. Dieser beträgt € 37,-- ist aber aus unserer Sicht weit überhöht und in keiner Weise nachvollziehbar. Wenn man z.B. mit den Mahnspesen der Salzburg AG im Bereich der Energie vergleicht, die „lediglich“ € 3,--, für die Zahlungserinnerung und für jede weitere Mahnung € 5,-- betragen, so ist dieser Betrag einfach nicht nachvollziehbar. In der „Geschäftswelt“ sind jedenfalls auch € 37,-- Mahnspesen ein Unikum. Ein Vergleich mit vergleichbaren Verkehrsunternehmen zeigt, dass diese wesentlich geringere Mahnspesen verrechnen – bei den Linz Linien, den Innsbrucker und Grazer Verkehrsbetrieben werden beispielsweise zwischen € 12,-- und € 15,-- verrechnet. Es scheint so, als würden diese Zahlen bei der Salzburg AG im Bereich StadtBus willkürlich angesetzt, während sie im Bereich Energie dem üblichen und tatsächlichen Aufwand für eine Mahnung entsprechen. Die AUGE/UG stellt daher den A N T R A G Die 7. Vollversammlung der AK- Salzburg beschließt, an die zuständigen Stellen von Stadt, Land und Verkehrsverbund heranzutreten, und von ihnen eine sofortige Senkung der Strafen und der Mahngebühren einzufordern. Als Richtwert könnte dafür ein Organstrafmandat (€ 21,--) bzw. die üblichen Mahngebühren bei der Salzburg AG dienen.
Für die AUGE/UG Robert Müllner |