Alternative und Grüne GewerkschafterInnen / UG Salzburg
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An die 6. Vollversammlung am 24.10..2005

der Kammer für Arbeiter und Angestellte Salzburg

 

Abänderung der Ersthelfer Ausbildung nach AStV  §40

Die Arbeitsstättenverordnung (AStV BGBL II 1998/368)schreibt für Betriebe die Ausbildung von Ersthelfern durch einen 16-Stunden Erst-Hilfe Kurs vor. Die Ausbildung ist nach 5 Jahren aufzufrischen (zeitlicher Umfang undefiniert) und alle 10 Jahre zu wiederholen.

In der Praxis hat diese Regelung einige Schwachstellen:

  • Es ist oft ungenügend, wenn nur alle 10Jahre eine Erstschulung bzw. Auffrischung durchgeführt wird. Zusätzlich kommt es in solch langen Perioden auch oft zu Personalwechsel.

  • Es ist oft für den betrieblichen Ablauf schwierig, gleichzeitig 10% der MitarbeiterInnen in eine Fortbildung zu schicken.

Unter der Maßgabe, dass die Ausbildungszeit in Summe mindestens der zurzeit gültigen entspricht, sollte folgende Gesetzesänderung durchgeführt werden:

  • Die Aufteilung der Erste-Hilfe Ausbildung sollte insofern abgeändert werden als  dass unter Bedachtnahme auf Verteilung nach Geschlecht und Arbeitszeit (Schicht) die Ausbildungsveranstaltungen auf kürzeren Intervalle und aufgeteilt werden dürfen. z. B. indem jedes Jahr ein 4-Stündiger Ersthelferkurs für mindestens die Hälfte der Ersthelfer durchgeführt wird.

Ziele einer solchen Änderung wären:

  • Eine gleichmäßige Versorgung mit ausgebildeten Ersthelfern über einen längeren Zeitraum zu sichern.

  • Schwankungen in der Anzahl von Ersthelfern (durch Austritte, Pension, Kündigungen..) besser zu kompensieren.

Eine gleichmäßig verteilte Schulung ist effizienter als eine Blockausbildung alle 10 Jahre.

Die AUGE/UG stellt daher den

A N T R A G

Die 6. Vollversammlung der AK- Salzburg beauftragt die zuständige Fachabteilung, einen entsprechenden Änderungsvorschlag auszuarbeiten. In der Folge sollte durch die BAK ein Antrag auf eine Änderung der Erste-Hilfe Ausbildung an das zuständige Ministerium gestellt werden.

Für die AUGE/UG

Müllner Robert