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An die 6. Vollversammlung am 24.10..2005 der Kammer für Arbeiter und Angestellte Salzburg
Abänderung der Ersthelfer Ausbildung nach AStV §40 Die Arbeitsstättenverordnung (AStV BGBL II 1998/368)schreibt für Betriebe die Ausbildung von Ersthelfern durch einen 16-Stunden Erst-Hilfe Kurs vor. Die Ausbildung ist nach 5 Jahren aufzufrischen (zeitlicher Umfang undefiniert) und alle 10 Jahre zu wiederholen. In der Praxis hat diese Regelung einige Schwachstellen:
Unter der Maßgabe, dass die Ausbildungszeit in Summe mindestens der zurzeit gültigen entspricht, sollte folgende Gesetzesänderung durchgeführt werden:
Ziele einer solchen Änderung wären:
Eine gleichmäßig verteilte Schulung ist effizienter als eine Blockausbildung alle 10 Jahre. Die AUGE/UG stellt daher den A N T R A G Die 6. Vollversammlung der AK- Salzburg beauftragt die zuständige Fachabteilung, einen entsprechenden Änderungsvorschlag auszuarbeiten. In der Folge sollte durch die BAK ein Antrag auf eine Änderung der Erste-Hilfe Ausbildung an das zuständige Ministerium gestellt werden. Für die AUGE/UG Müllner Robert |