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An die 6. Vollversammlung am 24.10..2005 der Kammer für Arbeiter und Angestellte Salzburg
Zurücknahme der Dienstleistungs-Richtlinie durch die Kommission Der in der Öffentlichkeit erweckte Eindruck, der RL-Vorschlag aus dem Jänner 2004 sei bereits grundlegend überarbeitet oder gar zurückgezogen worden, ist definitiv unrichtig. Vielmehr ist dieser Entwurf nach wie vor Grundlage der Beratungen von Rat und EP. Dies, obwohl die Staats- und Regierungschefs auf dem Europäischen Rat im März 2005 eine Überarbeitung der DL-RL gefordert haben (unter Betonung der Sicherung sozialer Standards), geht die Arbeit in der Ratsarbeitsgruppe (RAG) Wettbewerbsfähigkeit unverändert weiter: Der Entwurf wird auf BeamtInnenebene Artikel weise durchgegangen, derzeit wird das Dossier im EP bearbeitet und voraussichtlich im Oktober im EP-Plenum abgestimmt werden. Gefahr: Massives Sozialdumping Oberste Maxime der Richtlinie ist es, für grenzüberschreitend tätige Dienstleistungsunternehmen in der EU Hindernisse zu beseitigen – sowohl bei der Niederlassung in anderen Mitgliedstaaten als auch bei grenzüberschreitender Leistungserbringung ohne Niederlassung. Kernstück der Richtlinie ist jedoch die radikale Durchsetzung des Herkunftslandprinzips bei der Dienstleistungserbringung. Nach diesem, sollen Unternehmen nur an die Anforderungen (die Gesamtheit von Vorschriften, die für die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungen) ihres Herkunftslandes und nicht mehr an die Anforderungen im Land der Leistungserbringung gebunden sein. Drohende Absenkung wichtiger Standards für AN
Es
ist beabsichtigt - wie die Kommission auch in den Erläuterungen ausdrücklich
festhält - einen Wettbewerb der unterschiedlichen Rechtssysteme einzuführen.
Nach diesem Vorschlag könnten sich Dienstleistungsanbieter jeweils dem
Staat mit den jeweils niedrigsten Standards auswählen und dann zu
diesen günstigen Herkunftslandbedingungen in anderen Staaten arbeiten.
Zusätzlich sollen bei Rechtsverstößen nicht mehr die Behörden im
Land der Leistungserbringung, sondern nur noch die Behörden des
Herkunftslandes Sanktionen verhängen können, d.h. dass österreichische
Behörden nur über eine Art von Amtshilfeverfahren mit dem
Herkunftsland tätig sein könnten. Als Folge der Richtlinie droht damit
eindeutig ein Senkungswettlauf hinsichtlich der verschiedenen Standards
vom ArbeitnehmerInnenschutz, Berufsausbildungs- und
Ausbildungsvorschriften, bis zum KonsumentInnenschutz. Selbst Ladenöffnungszeiten
oder Bauvorschriften könnten von der Richtlinie betroffen sein.
Aus ArbeitnehmerInnen-Sicht ist speziell auf die zunehmende Problematik der Scheinselbständigkeit, durch die zwingende arbeitsrechtliche Standards umgangen werden können hinzuweisen. Dieses schon heute häufige Phänomen würde durch die DL-RL und zunehmende grenzüberschreitende DL-Erbringung dramatisch verstärkt werden. Eine unabdingbare Forderung ist deshalb, dass der Staat in dem die Dienstleistung erbracht wird weiterhin die Kompetenz besitzen muss, das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zu bestimmen und zu prüfen. Dies betrifft insbesondere die Feststellung von Scheinselbständigkeit u. ä. Die Verabschiedung der Richtlinie in dieser Form würde ein Dumping bei für die ArbeitnehmerInnen wichtigen Standards zur Folge haben und damit den sozialen Zusammenhalt in der EU gefährden. Stattdessen sollten für die verschiedenen kommerziellen Dienstleistungsbereiche Maßnahmen zur Koordinierung und Harmonisierung der Standards gesetzt werden. Dabei darf es jedoch nicht zu einem Abbau wichtiger Standards auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, der Ausbildung oder des Konsumentenschutzes kommen, sondern eine schrittweise Harmonisierung auf möglichst hohem Niveau muss dabei die Zielsetzung sein. Die AUGE/UG stellt daher den A N T R A G Die 6. Vollversammlung der AK- Salzburg fordert die Bundesregierung auf, in allen ihr möglichen Ebenen eine Zurücknahme des RL-Vorschlages durch die Kommission einzufordern, da dieser Entwurf keine taugliche Grundlage für den Entscheidungsfindungsprozess darstellt.
Für die AUGE/UG Gabi Wenghofer |