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An die 4. Vollversammlung am 18.05..2005 der Kammer für Arbeiter und Angestellte Salzburg
Umsetzung der Kollektivverträge und des Mindestlohntarifes für die Sozialen Dienste Der BAGS Kollektivvertrag ist unterschrieben und der Satzungsantrag ist gestellt, der Mindestlohntarif ist gültig, trotzdem werden diese im Land Salzburg nicht flächendeckend angewendet. Das Land ist derzeit nicht einmal in der Lage die finanziellen Mittel freizugeben um die Tagsatzanpassung der mobilen Dienste rückwirkend mit ersten Jänner zu bezahlen. Sollten die Vereine die Lohnanpassungen durchgeführt haben, geht dies auf Kosten der Vereine, die dieses Geld woanders einsparen müssen. (z.B. bei Fortbildungen, Supervisionen und?). Wieder einmal wird der Finanzierungsdruck auf die Träger und somit auch auf die Mitarbeiter weitergegeben. Irgendwann trifft es auch die Klienten. Die AUGE/UG stellt daher den A N T R A G Die 4. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte in Salzburg beauftragt die Sozialpartner Druck auf den zuständigen Finanzreferenten auszuüben, damit durch entsprechende finanzielle Maßnahmen / Umschichtungen Kollektivverträge und Mindestlöhntarife eingehalten werden können.
Für die AUGE/UG Gabi Wenghofer |