Alternative und Grüne GewerkschafterInnen / UG Salzburg
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An die 4. Vollversammlung am 18.05..2005

der Kammer für Arbeiter und Angestellte Salzburg

 

Berücksichtigung von sozialen und umweltpolitischen Belangen bei der Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand

Die öffentliche Auftragsvergabe hat große wirtschaftliche Bedeutung sowohl in der europäischen Union als auch in Österreich. Die europäische Richtlinie zur Vergabe und das österreichische Bundesvergabegesetz sind Instrumente, die einen transparenten und nichtdiskriminierenden Wettbewerb um Aufträge der öffentlichen Hand sicherstellen sollen.

Gleichzeitig bieten beide Regulatorien Gestaltungsspielräume der öffentlichen Hand. Der ausdrückliche Hinweis darin auf die Möglichkeit zur Berücksichtigung von sozialen und umweltpolitischen Belangen in der Vergabe stellt sicher, dass sozial-, arbeitmarkt- und umweltpolitischen Kriterien in die Ermittlung des Bestbieters einbezogen werden können. Dies eröffnet, in allen Ausschreibungsvorhaben derartige Zielsetzungen adäquat zu berücksichtigen.

Zur Zeit fehlt in der Vergabepraxis eine ganzheitliche Sicht. Zielsetzungen im Bereich der Sozial-, Arbeitsmarkt- und Umweltpolitik werden nur in Einzelfällen berücksichtigt. Beispiele dafür könnten die Integration von Menschen mit Benachteiligungen als Teil des Anbotes, die Kooperation im Bereich der Zulieferung mit Beschäftigungsprojekten, die Einhaltung und Weiterentwicklung von Umweltstandards bei der Ermittlung des Bestbieters sein.

Denn es ist nicht einsehbar und widerspricht einem ganzheitlichen Ansatz, wenn auf der einen Seite aktive Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik mit einem erheblichen finanziellen Aufwand betrieben wird und auf der anderen Seite der viel größere gesellschafts- und wirtschaftspolitische Spielraum im Sinne der öffentlichen Hand als gestaltender Auftraggeber ungenutzt bleibt.

Die AUGE/UG stellt daher den

A N T R A G

Die 4. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte in Salzburg fordert die Bundesregierung auf:

  • ·        Eine verpflichtende Berücksichtigung von sozialen und umweltpolitischen Belangen im Zuge der Novellierung des österreichischen Bundesvergabegesetzes sicherzustellen;

  • ·        Die Integration von sozial-, arbeitmarkt- und umweltpolitischen Zielsetzungen in alle Ausschreibungsverfahren der öffentlichen Hand mit einzubeziehen;

  • ·        Die Bewertung des Mehrwerts bzw. der Folgekosten in Bezug auf sozial-, arbeitsmarkt- und umweltpolitische Aspekte bei der Ermittlung des Bestbieters mit zu bewerten.

Für die AUGE/UG

Robert Müllner