Alternative und Grüne GewerkschafterInnen / UG Salzburg
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An die 4. Vollversammlung am 18.05..2005

der Kammer für Arbeiter und Angestellte Salzburg

 

Musterprozesse zur Einhaltung der Kollektivverträge und Mindestlohntarife

 

Der BAGS Kollektivvertrag (gültig seit 1. Juli 2004) und der Mindestlohtarif sind bereits gültig. Die Umsetzung fand jedoch noch nicht statt. Es gibt zwar wohlwollende Äußerungen der zuständigen Politiker, aber es fehlt der Wille, die nötigen finanziellen Mittel bereitzustellen. (Für eine Olympiabewerbung sind die Gelder vorhanden).

 

Die Betriebsräte sind oft überfordert (in einigen Bereichen gibt es auch keine), die Umsetzung der gültigen Gesetze einzufordern. Die schwerer werdenden Bedingungen werden durch erhöhtes Engagement und freiwillige Mehrarbeit (natürlich unbezahlt, weil niemand geht, wenn die Arbeit noch nicht gemacht ist) kompensiert.

 

Da es keine einheitliche Anlaufstelle gibt (es gibt noch keine einheitliche gewerkschaftliche Vertretung) ist der Informationsfluss erschwert und das Einklagen der Rechte schwierig.

Die AUGE/UG stellt daher den

A N T R A G

Die 4. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte in Salzburg beauftragt den Sozialpolitischen Ausschuss / das Kammerbüro,
  • ein AUGE auf die Beschäftigten im Sozialbereich (besonders der mobilen Dienste) zu werfen.
  • Die Betriebsräte bei allfälligen Klagen zur Einhaltung des Mindestlohntarifes und des Kollektivvertrages umfassend zu unterstützen.
  • Dort wo es notwendig ist Musterprozesse zu führen.

Für die AUGE/UG

Robert Müllner