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An die 4. Vollversammlung am 18.05..2005 der Kammer für Arbeiter und Angestellte Salzburg
Behindertengleichstellungsgesetz
Die Regierungsvorlage zum Behindertengleichstellungsgesetz bleibt trotz einiger Verbesserungen sogar hinter dem Regierungsprogramm (Kapitel 8) zurück. Weder die umfassende Barrierefreiheit auf Bundes- und Landesebene im Baubereich wurde geregelt, noch gibt es eine Durchforstung der Berufsausbildungs-, Ausübungs- und Zugangsgesetze auf Diskriminierung behinderter Menschen. Es mangelt im derzeitigen Gesetzesentwurf auch an konkreten Regelungen bezüglich des Rechtes auf Bildung nach der Pflichtschule oder bezüglich der besonderen Situation von Frauen mit Behinderung. Die AUGE/UG stellt daher den A N T R A G Die 4. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte in Salzburg fordert die Bundesregierung auf, das geplante Behindertengleichstellungsgesetz dahingehend zu ändern, dass in Absprache mit allen Behindertenverbänden in Österreich ein Optimum an Gleichstellung erreicht wird, insbesondere unter Einbeziehung der angeführten Gründe für bestehende Benachteiligungen.
Für die AUGE/UG Robert Müllner |