Alternative und Grüne GewerkschafterInnen / UG Salzburg
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An die 3. Vollversammlung am 04.11..2004 

der Kammer für Arbeiter und Angestellte Salzburg

Verbesserung von Ökostromgesetz und Energiesparmaßnahmen

Österreich ist zur Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU verpflichtet, den Anteil der Erneuerbaren Energieträger an der Stromerzeugung bis 2010 auf 78,1% zu steigern. Dazu bekennen sich auch die Sozialpartner. Um dieses Ziel zu erreichen, sind weitere Investitionen im Bereich Ökostromanlagen notwendig. In der vorliegenden Ökostromgesetz Novelle ersetzt ein Ausschreibungsmodell t die derzeit gesetzlich garantierter Einspeisetarife und die Abnahmhmepflicht. Das  Fördervolumen wurde gesenkt. Ein transparentes, planbares Festpreismodell, wie derzeit im Ökostromgesetz vorgesehen, ist jedoch unverzichtbar. Es gibt neun Staaten in der EU, welche ein vergleichbares erfolgreiches Fördermodell wie wir haben, nur noch Irland betreibt erfolglos ein Ausschreibungsmodell. Der europäische Trend geht eindeutig in Richtung Festpreismodell mit langfristigen Garantien für InvestorInnen.

Das Ausschreibungsmodell hätte zahlreiche Nachteile:

Ausschreibungsmodelle haben sich europaweit nicht durchgesetzt.

Ausschreibungsmodelle bremsen den Ökostrommarkt massiv ein.

Das Planungsrisiko wird zu den BetreiberInnen verlagert.

Die Realisierungsquote ist niedrig, wie europäische Beispiele belegen.

Ausschreibungen bedeuten einen hohen administrativen Aufwand und sind kostspielig. Daher haben ausschließlich größere Unternehmungen Zugang. Klein- und Mittelunternehmen werden benachteiligt.

Entscheidungsbeeinflussung der Großplayer in der E-Wirtschaft mit entsprechendem Einfluss auf die Auswahlbehörde verstärkt die Intransparenz.

Durch den starken Anstieg des österreichischen Stromverbrauchs (knapp 2% pro Jahr im Schnitt der letzten Jahre) wird bis 2010 nur ca. die Hälfte des Verbrauchszuwachses durch den Ökostromausbau aufgefangen werden können. Die derzeitige Behauptung, vor allem des Wirtschaftsministeriums, die Ökostromziele würden übererfüllt, entspricht nicht den Tatsachen. Im Gegenteil: Die Ökostrom-Ziele müssen nach oben korrigiert werden wenn die Ziele des Regierungsprogramms erfüllt werden sollen.

Der Unterstützungsbedarf für Ökostrom liegt für 2004 nach E-Control-Schätzung bei knapp über 100 Mio. Euro und damit unterhalb des gesetzlichen Deckels. Bei dem notwendigen weiteren Ausbau des Ökostroms müssten die Fördermittel ab 2005 oder 2006 angehoben werden. Das ist nach dem ÖkostromG gedeckt.

Die Erhöhung des Ökostromzuschlags von 2003 auf 2004 beträgt für die Industrie lediglich 0,049 Cent. Der Marktpreisanstieg beträgt das Siebzehnfache des Anstiegs der Ökostromkosten. Das Argument der Standortgefährdung durch angeblich hohe Ökostromkosten ist daher nicht haltbar. Demgegenüber profitieren die betroffenen Großunternehmen von der Steuerreform (u. a. Senkung der KöSt) um mehr als 1 Mrd. Euro pro Jahr. Die Energiekosten der Industrie sind durch die Strommarktliberalisierung in den letzten Jahren um bis zu 40% gesunken. Österreichische Unternehmen haben davon bis zu 700 Mio. Euro profitiert. Mit dem geplanten Ausbaustopp beim Ökostrom würde sich die österreichische Wirtschaft selbst beschränken. Es droht der Verlust der Führungsposition im stark wachsenden Weltmarkt der erneuerbaren Energien. Dagegen könnte die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in Österreich künftig (laut einer EU-Studie) Zehntausende Arbeitsplätze schaffen und vielen heimischen Betrieben steigende Wachstumsraten und Exportchancen ermöglichen.

Die AUGE/UG stellt daher den

A N T R A G

Die 3. Vollversammlung der AK- Salzburg lehnt die vom Ministerrat beschlossene Novelle ab. Sie fordert vielmehr die Bundesregierung auf, zumindest das bisherige Ökostromgesetz aufrecht zu erhalten und weiter zu verbessern: Eine Novelle des Ökostromgesetzes müsste die notwendige Forcierung des Ökostromausbaus sicherstellen. Angesichts des starken Anstiegs beim Stromverbrauch müssen neben dem Ökostromausbau auch Energieeffizienzmaßnahmen massiv gefördert werden.

Für die AUGE/UG

Robert Müllner