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An die 2. Vollversammlung am 03.06..2004 der Kammer für Arbeiter und Angestellte Salzburg Arbeitszeitregelungen im Pflegebereich Eine Pflegeperson, die in einem Krankenhaus nach dem Krankenanstaltenarbeitszeitgesetz arbeitet, kann bis zu 13 Stunden täglich eingesetzt werden. Würde dieselbe Pflegeperson in einer von einem privaten Träger geführten Pflegeeinrichtung beschäftigt sein, würde sie dem Arbeitszeitgesetz unterliegen und dürfte maximal 10 Stunden eingesetzt werden. Gemeindeeigene Pflegeheime unterliegen weder dem Krankenanstaltenarbeitsgesetz noch dem Arbeitszeitgesetz, auch dort dürfen 12 Stunden gearbeitet werden. Die Regelung nach dem Arbeitszeitgesetz führt zu den ungeliebten "geteilten Diensten", die nach wie vor den sparsamsten Personaleinsatz gewährleisten. Viele KollegInnen wünschen die langen Dienste, da die längeren Freizeiten geschätzt werden. Gleichzeitig gibt es aber berechtigte Bedenken, ob so lange Arbeitszeiten noch qualitativ gute Arbeit ermöglichen. Unserer Einschätzung nach ist die derzeit bestehende Ungleichbehandlung aber in keinem Fall gerechtfertigt. Eine einheitliche Regelung der Arbeitszeiten für Pflegepersonal ist längst überfällig und soll nun vorbereitet werden. Die AUGE/UG stellt daher den A N T R A G Die 2. Vollversammlung der AK- Salzburg beauftragt den Vorstand und den fachlich zuständigen Ausschuss, nach einer entsprechenden Beschäftigung mit dieser Problematik, sich zu diesem Thema zu positionieren und sich für eine einheitliche Regelung einzusetzen. Für die AUGE/UG Gabi Wenghofer |