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An die 9. Vollversammlung am 12.11..2003 der Kammer für Arbeiter und Angestellte Salzburg
Asylgesetz
Das Innenministerium gewährt mit der letzten Novelle des Asylgesetzes allen AsylwerberInnen, die in einer Betreuungseinrichtung untergebracht sind, begrenzten Zugang zum Arbeitsmarkt, für Hilfstätigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrer Unterbringung stehen (z.B. Reinigung, Küchenbetrieb, Transporte, Instandhaltung, ...) für gemeinnützige Tätigkeiten für Bund, Land oder Gemeinde (z.B. Landschaftsgestaltung, Betreuung von Park- oder Sportanlagen, Unterstützung in der Administration), um einen Teil des Lebensunterhaltes zu verdienen.
Nach unserer Betrachtung ist diese Novelle eine offene Einladung zum Missbrauch der bedürftigen Menschen. Mit dieser Novelle können die privaten und öffentlichen Betreuungseinrichtungen in der Theorie und Praxis gegen 3,- € in der Stunde diese Menschen als billige Arbeitskraft beschäftigen. Die Republik Österreich sollte nicht aus von Leid geprägten Menschenschicksalen Kapital schlagen, sondern Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass diese Menschen wie alle anderen in Würde und Geborgenheit ihrem Leben eine sichere Zukunft geben können. Dies ist nur mit einem offenen und gleichberechtigten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt möglich.
Die AUGE/UG stellt daher den
A N T R A G
Die 9. Vollversammlung der AK- Salzburg fordert die Bundesregierung auf, dafür zu sorgen, dass allen Asylwerberinnen und Asylwerbern nach einjährigem Aufenthalt in Österreich unbegrenzter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt gewährt wird.
Für die AUGE/UG Robert Müllner |