Alternative und Grüne GewerkschafterInnen / UG Salzburg
C/O Robert Müllner, Samstraße 30, 5023 Salzburg, Tel: 0676 / 911 10 09
mail:auge.sbg@demut.at

 

 

An die 9. Vollversammlung am 12.11..2003

der Kammer für Arbeiter und Angestellte Salzburg

 

Familienzusammenführung

 

Mit seinem Erkenntnis zur Quotenpflicht von Familienangehörigen von langjährig in Österreich niedergelassenen MigrantInnen hat der VfGH die jahrelange Kritik an der strengen Quotierung der Familienzusammenführung als verfassungswidrig bestätigt. Die zuständigen Behörden und das Innenministerium müssen jene 5531 Fälle von Familienzusammenführung, die laut Angaben des Innenministeriums im Juni 2003 anhängig waren, unverzüglich quotenfrei sanieren.

 

Beim Erkenntnis des VfGH geht es um Familienangehörige von vor dem 1.1.1998 niedergelassenen MigrantInnen. Im Erkenntnis wurde festgestellt, dass das Recht auf Achtung des Familienlebens nach Art. 8 der Menschenrechtskonvention einer Quotierung der Zuwanderung von Menschen mit dem Rechtsanspruch auf Familienleben nach dieser Bestimmung widerspricht. Jemand, der/die seit mindestens 1997 in Österreich niedergelassen ist - und um solche AusländerInnen handelte es sich im Erkenntnis -, ist ganz sicher so sehr integriert, dass in all diesen Fällen Art. 8 der Menschenrechtskonvention zutrifft.

Die Bundesregierung muss die europäische Standards auch in Österreich herstellen.

 

Die AUGE/UG stellt daher den 

 

A N T R A G

 

Die 9. VV der AK- Salzburg fordert die Bundesregierung auf, dass die Familienzusammenführung ab sofort quotenfrei gestellt werden muss.

 

Für die AUGE/UG

Robert Müllner