Alternative und Grüne GewerkschafterInnen / UG Salzburg
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An die 9. Vollversammlung am 12.11..2003

der Kammer für Arbeiter und Angestellte Salzburg

 

Umwelthaftung: Kein Ausnahme für die Atomindustrie

 

Auf EU-Ebene wird im Dezember eine wichtige Entscheidung in Sachen Umwelthaftung getroffen. Diese soll u. a. die Haftung für Umweltschäden regeln, die bei der Erzeugung von Strom entstehen. Darunter würde die Stromerzeugung aus Wasserkraft, Wind, Solar und Biomasse, fallen. Ausgenommen wären hingegen  Schäden, die durch Atomanlagen verursacht werden!

 

Die geplante Richtlinie (COM(2002)17) soll in den nächsten Wochen im Europäischen Parlament beschlossen werden. Nach weiteren Beratungen wird die Abstimmung im Plenum in der Woche vom 15.12. stattfinden.

 

Der Vorschlag stützt sich auf das Verursacherprinzip: Ein Betreiber, der durch seine Tätigkeit einen Umweltschaden bzw. die unmittelbar drohende Gefahr eines solchen Schadens verursacht hat, muss finanziell für die erforderlichen Vorsorge- oder Sanierungsmaßnahmen haften. Der Geltungsbereich der Richtlinie umfasst Umweltschäden an Boden, Wasser und biologischer Vielfalt, die durch berufliche Tätigkeiten verursacht werden (eine Reihe von Ausnahmen ist vorgesehen). In den nächsten Wochen geht das zähe Ringen um die von Europäischen Umwelt-NGOs vielfach kritisierte Richtlinie in eine entscheidende Phase. Denn die Einigung der EU-UmweltministerInnen (gemeinsamer Standpunkt des Rates) zur "Richtlinie über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden" wurde am 18. September beschlossen und daraufhin am 24. 9. an das Europäische Parlament übermittelt. Nun folgt als nächster - und vielleicht schon entscheidender Schritt - die zweite Lesung im Europäischen Parlament.

 

Diese Richtlinie hat massive Lücken und Schwachstellen (am Beispiel Atomhaftung betrachtet). Laut Artikel 4 gilt diese Richtlinie nicht für "nukleare Risiken oder Umweltschäden oder die unmittelbare Gefahr solcher Schäden, die durch die Ausübung von Tätigkeiten verursacht werden können, die unter den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft fallen. Damit droht der Freibrief für Atomenergie! Wir erwarten uns, dass unsere Abgeordneten zum Europäischen Parlament klar gegen diese skandalöse Bevorzugung der Atomindustrie auftreten!!

 

Eine Ausnahme für die Atomhaftung würde auch einen Kniefall vor der Atomlobby bedeuten - die klarerweise gegen eine Neuordnung der Atomhaftung mobil macht, weil sie um die Wettbewerbsfähigkeit von Atomstrom bangt. Die fehlende Kostenwahrheit bei der Gewinnung, dem Transport und der Verwendung von radioaktiven Energieträgern hat zukunftsweisende Innovationen auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien jahrzehntelang gebremst.

 

Auch die Subventionierung der Kernenergie muss abgestellt werden: Die Einbeziehung der anfallenden externen Kosten und die Einführung einer europaweiten Atomhaftungsregelung würde das endlich offen legen und langfristig das ,Aus' für die Kernenergie in Europa bedeuten.

 

Die AUGE/UG stellt daher den 

 

A N T R A G

 

Die 9. VV der AK Salzburg fordert alle Abgeordneten des Europäischen Parlaments, die Österreichischen Europaabgeordneten und im besonderen die heimischen Mitglieder der beiden für die inhaltliche Vorbereitung der zweiten Lesung zuständigen EP-Ausschüsse: Dr. Maria Berger, Mercedes Echerer, Dr. Gerhard Hager, Mag. Othmar Karas, Dr. Marilies Flemming, Dr. Hans Kronberger und Mag. Karin Scheele auf: "Erheben Sie ihre Stimmen! Setzen Sie sich bei der anstehenden zweiten Lesung und auch in der Auseinandersetzung mit dem Ko-Legislator Rat für eine europaweite Lösung in der Frage der Atomhaftung ein. Hier darf es keine Kompromisse geben!"

 

Für die AUGE/UG

Robert Müllner